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Rente-Erwerbsmindwerung

von Gerd04.09.2008 | 11:13
1167 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin 55J.ca. 40 J. immer gearbeitet. Mein Arzt meint das ich nicht mehr arbeiten kann,Rente beantragen soll. Habe Angst davor, da ich mit weniger Geld Haus usw. schlecht leben kann. Habe Rentenauskunft, Bei voller Erwerbsm. würde ich 1.103 Euro bekommen. Ist das Brutto? gibts auch noch 10,8% Abschlag?Bei AOK-Hessen. Hier steht bei teilw. Erwerbsm. nur die Hälfte. Davon kann ja niemand leben. Da muß ich ja Angst haben ich werde nur teilw. Erwerbsgem. geschrieben. Oder wird von LVA anerkannt was der Hausarzt schreibt? Bringt es was wenn ich vorher auf Reha gehe? Was würde mir im besten Fall Netto bleiben? Vielen Dank im vorraus.

2 Antworten

Schadeam 04.09.2008 | 11:37
suchen Sie die nächste Beratungsstelle der RV auf, dort bekommen Sie alles erklärt. Bei 1100 brutto wäre die Nettorente knapp 1000 €, der Abschlag ist bei den 1100 schon weg. Ob ne Reha nützt, weiß kein Forumsteilnehmer - das besprechen Sie bitte mit Ihren Ärzten. Und allein von der halben Rente müsste niemand leben - daneben könnte man in Teilzeit arbeiten, hat möglicherweise Krankengeldansprüche, meldet sich arbeitslos - das sind alles Punkte, die Sie besser im persönlichen Gespräch erfragen. Sie können natürlich auch gegen den Rat Ihres Arztes weiterarbeiten, Sie sind ein freier Mensch.
-_-am 04.09.2008 | 11:41
Der in der Rentenauskunft ausgewiesene Betrag ist immer ein Bruttobetrag. Die Nettorente hängt bis 31.12.2008 noch vom individuellen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen den halben Beitrag plus 0,9% der Bruttorente. Der Beitrag zur Pflegeversicherung hängt davon ab, ob bei Ihnen die Elterneigenschaft vorliegt/vorlag. Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht auf die volle Rente begrenzt gestellt werden. Welche Rente Sie bekommen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand und nicht vom Hausarzt, sondern insbesondere von dem Urteil des medizinischen Sachverständigen des Rentenversicherungsträgers ab (meist ein Arzt für das Gebiet Sozialmedizin). Lassen Sie sich nach telefonischer Voranmeldung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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