Hallo Bergmann,
für den Bezug einer Rente für Bergleute im Ausland, ist der Wohnstaat entscheidend. Haben Sie Ihren Wohnsitz in
- der Türkei oder einem anderen Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält (vor dem Verzug immer unter Angabe des zukünftigen Wohnsitzstaates anfragen!)
oder
- einem Staat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
und erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente für Bergleute, können Sie Ihre Rente uneingeschränkt in diesem Staat erhalten. Sie können auch erst Ihren Antrag stellen, wenn Sie bereits in einem dieser Staaten wohnen. Sofern Sie in einen sonstigen Staat verziehen wollen, ist der Bezug der Rente für Bergleute nur möglich, wenn Ihnen bereits vor Ihrem Verzug in diesen Staat die Rente für Bergleute zuerkannt wurde.
Bei weiterem Klärungsbedarf zu Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung