Hallo Feldrain,
wenn Sie Krankengeld in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn beziehen, zählt dieser Leistungsbezug zu der Wartezeit von 45 Jahren dazu. Nicht berücksichtigt wird lediglich der Bezug von Leistungen der Arbeitsförderung. Beziehen Sie z. B. in den letzten 2 Jahren Arbeitslosengeld während einer Arbeitsunfähigkeit zählt dieser Bezug nicht zur Wartezeit.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung