Guten Tag,
Sie schreiben, die Dame erhält schon Wohngeld. Sie bezieht somit schon eine soziale Leistung. Die Ämter entscheiden nach Vorlage der Unterlagen, ob Wohngeld oder Grundsicherung zutrifft. Da die alte Dame vermutlich in einer zu großen Eigentumswohnung lebt, gibt es in der Regel Wohngeld. Möglicherweise gibt es in Ihrer Stadt oder Kommune eine Beratungsstelle für soziale Lebenslagen oder auch die Kommune bietet dies an, um zu überprüfen, was machbar ist. Eventuell muss auch die Höhe des Wohngeldes überprüft werden, wenn noch nicht angepasst zum 01.01.2023 (Wohngeldreform). Sie hat Eigentum die Dame, d.h. Sie könnte dies verkaufen und dann von dem Erlös sich eine Mietwohnung nehmen und ein Teil des Erlöses zum Leben verwenden. Fakt ist aber, dass es aktuell sowohl auf dem Immobilienmarkt schwierig ist zu verkaufen, wie auch eine altesgerechte und bezahlbare Wohnung zur Miete zu finden, außer es gibt die Möglichkeit über eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung zu erhalten.
Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Region gemeinnützige Organisationen gibt, die sich um armutsbetroffene Rentner und Rentnerinnen kümmern, manchmal gibt es dort Lebensmittelpakete, Gutscheine oder Energiebeihilfen. Es ist leichter, wenn sich hier eine 3. Person einklinkt, da viele ältere Menschen sehr viel Scham besitzen und sich schwer tun Hilfe anzunehmen. Weiterhin auch Unkenntnis haben bezüglich Angebote der offenen Altenhilfe oder von auf Senioren ausgerichtete Anlaufstellen.
Auf jeden Fall hat die alte Dame Glück, dass Sie und der Sohn sich um sie kümmern, da dies in der heutigen Gesellschaft nicht mehr die Norm ist.