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Experten-Antwort

Rente für geschiedene Witwe 1939 geboren

von Der Nachbar06.09.2023 | 05:51
227 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, wir sind vor kurzem umgezogen und haben nun eine wirklich tolle alte Dame, die unter schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt als Nachbarin. Sie lebt in einer nicht renovierten Eigentumswohnung / Wert ca 250.000€/ Wohngeld 200€ pro Monat. Sie hat jetzt Zutrauen gefunden und uns mitgeteilt, dass Sie über 290€ Rente verfügt und über keine weiteren Einnahmen verfügt. Ihr Sohn unterstützt Sie nach besten Möglichkeiten, es reicht aber vorne und hinten nicht. Bitte gebt mir Hinweise, welche Möglichkeiten Sie haben könne staatliche Hilfe zu erhalten! Danke schön.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der Nachbar,

 

ob die von "Hobbyexperte" erwähnte "Witwenrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten" in Betracht kommt, hängt u. a. vom Scheidungsdatum ab. 

Inwieweit ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, kann von hier aus nicht beurteilt werden, weil es keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

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8 Antworten

Klausam 06.09.2023 | 06:14
Hallo, sie sollte auf dem schnellsten Weg einen Antrag auf Grundsicherung stellen. MfG
..am 06.09.2023 | 06:16
Die Grundsicherung für Bedürftige Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Hobbyexperteam 06.09.2023 | 06:44
Wenn die Dame vor dem 01.07.1977 geschieden wurde, nicht neu geheiratet hat und der Ex-Mann mittlerweile verstorben ist, könnte unter Umständen ein Anspruch auf Witwenrente nach § 243 SGB VI bestehen.
An den Nachbaram 06.09.2023 | 07:57
Guten Tag, Sie schreiben, die Dame erhält schon Wohngeld. Sie bezieht somit schon eine soziale Leistung. Die Ämter entscheiden nach Vorlage der Unterlagen, ob Wohngeld oder Grundsicherung zutrifft. Da die alte Dame vermutlich in einer zu großen Eigentumswohnung lebt, gibt es in der Regel Wohngeld. Möglicherweise gibt es in Ihrer Stadt oder Kommune eine Beratungsstelle für soziale Lebenslagen oder auch die Kommune bietet dies an, um zu überprüfen, was machbar ist. Eventuell muss auch die Höhe des Wohngeldes überprüft werden, wenn noch nicht angepasst zum 01.01.2023 (Wohngeldreform). Sie hat Eigentum die Dame, d.h. Sie könnte dies verkaufen und dann von dem Erlös sich eine Mietwohnung nehmen und ein Teil des Erlöses zum Leben verwenden. Fakt ist aber, dass es aktuell sowohl auf dem Immobilienmarkt schwierig ist zu verkaufen, wie auch eine altesgerechte und bezahlbare Wohnung zur Miete zu finden, außer es gibt die Möglichkeit über eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung zu erhalten. Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Region gemeinnützige Organisationen gibt, die sich um armutsbetroffene Rentner und Rentnerinnen kümmern, manchmal gibt es dort Lebensmittelpakete, Gutscheine oder Energiebeihilfen. Es ist leichter, wenn sich hier eine 3. Person einklinkt, da viele ältere Menschen sehr viel Scham besitzen und sich schwer tun Hilfe anzunehmen. Weiterhin auch Unkenntnis haben bezüglich Angebote der offenen Altenhilfe oder von auf Senioren ausgerichtete Anlaufstellen. Auf jeden Fall hat die alte Dame Glück, dass Sie und der Sohn sich um sie kümmern, da dies in der heutigen Gesellschaft nicht mehr die Norm ist.
Genauer beziffertam 06.09.2023 | 08:44
Zitat von An den Nachbar anzeigenausblenden
An den Nachbar schrieb

Guten Tag,

Sie schreiben, die Dame erhält schon Wohngeld. Sie bezieht somit schon eine soziale Leistung. Die Ämter entscheiden nach Vorlage der Unterlagen, ob Wohngeld oder Grundsicherung zutrifft. Da die alte Dame vermutlich in einer zu großen Eigentumswohnung lebt, gibt es in der Regel Wohngeld. Möglicherweise gibt es in Ihrer Stadt oder Kommune eine Beratungsstelle für soziale Lebenslagen oder auch die Kommune bietet dies an, um zu überprüfen, was machbar ist. Eventuell muss auch die Höhe des Wohngeldes überprüft werden, wenn noch nicht angepasst zum 01.01.2023 (Wohngeldreform). Sie hat Eigentum die Dame, d.h. Sie könnte dies verkaufen und dann von dem Erlös sich eine Mietwohnung nehmen und ein Teil des Erlöses zum Leben verwenden. Fakt ist aber, dass es aktuell sowohl auf dem Immobilienmarkt schwierig ist zu verkaufen, wie auch eine altesgerechte und bezahlbare Wohnung zur Miete zu finden, außer es gibt die Möglichkeit über eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung zu erhalten.

Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Region gemeinnützige Organisationen gibt, die sich um armutsbetroffene Rentner und Rentnerinnen kümmern, manchmal gibt es dort Lebensmittelpakete, Gutscheine oder Energiebeihilfen. Es ist leichter, wenn sich hier eine 3. Person einklinkt, da viele ältere Menschen sehr viel Scham besitzen und sich schwer tun Hilfe anzunehmen. Weiterhin auch Unkenntnis haben bezüglich Angebote der offenen Altenhilfe oder von auf Senioren ausgerichtete Anlaufstellen.

Auf jeden Fall hat die alte Dame Glück, dass Sie und der Sohn sich um sie kümmern, da dies in der heutigen Gesellschaft nicht mehr die Norm ist.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wäre eine Eigentumswohnung bis 120 qm geschützt.
Abschlägeam 06.09.2023 | 12:02
Sorry, aber jemand, der über eine Eigentumswohnung mit einem Wert von einer viertel Million verfügt, lebt ja wohl nicht unter 'SCHWIERIGSTEN wirtschaftlichen Verhältnissen'. Aber da die Dame schon 84 ist, wurde ja vielleicht auch sogar schon einmal ein Pflegegrad festgestellt? Oder ist sie noch komplett rüstig und gesund? Sonst wäre auch das eine Möglichkeit... (Pflegegeld wären bei PG2 316 EUR/Monat plus 125 EUR Entlastungsbetrag). Vielleicht aber hat dies der Sohn auch bereits geklärt... und es wurde Ihnen nur noch nicht erzählt... Letztendlich ist es aber auch nicht Aufgabe der Rentenversicherung (und somit dieses Forums) heraus zu finden, welche anderen staatlichen Leistungen jemand noch erhalten könnte. Wenden Sie sich zum Beispiel an einen Pflegestützpunkt Ihres Bundeslandes (bezüglich Pflegeansprüchen) oder auch an einen Wohlfahrtsverband wie Caritas, ASB, Awo, etc
Abschlägeam 06.09.2023 | 13:42
Zitat von Naja anzeigenausblenden
Das ist soweit natürlich schon auch klar, dennoch sind dies nicht 'schwierigste' Verhältnisse, immerhin kann ggfs. das Eigentum veräußert werden, Diese Möglichkeit haben sehr viele Rentner, die ebenfalls eine sehr geringe Rente haben, so nicht. Und auch mit einer ETW hat man ggfs. Anspruch auf Wohngeld (ob dies schon bezogen wird, geht aus dem Beitrag so nicht eindeutig hervor, es könnte auch das 'Wohngeld bzw. Hausgeld' mit den genannten 200,00 EUR gemeint sein, das auch bei einer ETW zu bezahlen ist. Das also könnte auch noch mal für die ältere Dame geklärt werden.
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