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Experten-Antwort

Rente für pflegende Angehörige

von Mikesch22.08.2023 | 04:04
320 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich war eine pflegende Angehörige. Die Pflegekasse hat für mich von 1995 bis 1999 Rentenbeiträge gezahlt. Allerdings habe ich meine Mutter schon seit 1993 mit der damaligen Pflegestufe 1 gepflegt. Zwischen 1993 und 1995 wurde von der Pflegekasse jedoch keine Rentenbeiträge gezahlt. Diese Zahlungen habe ich nun nachträglich im Rahmen der Kontenklärung für meine bald anstehende Altersrente bei der Pflegekasse schriftlich beantragt. Die Pflegekasse teilte mir jedoch mündlich mit, dass sie darüber keine Nachweise mehr hätte und ich das auch nachträglich nicht beanspruchen könne. Meine Frage: Ist das von der Pflegekasse rechtens. Besteht für sie keine Aufbewahrungspflicht? Über eine sachgerechte Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Marlen Holtmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Mikesch,

seit dem 01.04.1995 sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.

 

Davor wurden leider keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Daher gibt es bei der zuständigen Pflegekasse auch keine Nachweise über eine Beitragszahlung vor dem obengenannten Zeitraum.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Renteam 22.08.2023 | 04:29
Die Pflegebeiträge für die Rente gibts erst ab 01.04.1995. Davor ist es schön, dass Sie gepflegt haben, aber das wird nicht für die Rente berücksichtigt. Somit brauch dje Pflegekasse auch keine Unterlagen für die vorhergehende Zeit aufheben.
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