Guten Morgen Mikesch,
seit dem 01.04.1995 sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Davor wurden leider keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Daher gibt es bei der zuständigen Pflegekasse auch keine Nachweise über eine Beitragszahlung vor dem obengenannten Zeitraum.
Mit freundlichen Grüßen