Hallo Henri,
da Ihre Frau Jahrgang 1953 ist, ist eine vorzeitige Altersrente (mit Abschlag) mit 60. Lebensjahr nicht mehr möglich. Es wäre zu prüfen, ob die Altersrente für langjährige Versicherte in Frage käme. Hierzu muss jedoch eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Dann könnte Ihre Frau diese Rente mit dem 63. Lebensjahr und 9,3 % Abschlag in Anspruch nehmen. Um festzustellen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte Ihre Frau beim Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.
Sollte Ihre Frau die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllen, dann kann sie frühestens mit 65 Jahren und 7 Monaten die reguläre Altersrente (Regelaltersrente) in Anspruch nehmen. Hierfür ist lediglich eine Wartezeit von 5 Jahren zu erbringen.