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Rente-Frauen

von Henri06.08.2008 | 17:51
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4 Antworten

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Meine Frau Jahrgang 53, arbeitet in den letzten Jahren 400 Euro Job. Früher nach der Ausbildung hat Sie 20 J. voll gearbeitet. Wann kann Sie in Rente, mit Abschlag ohne Schwerbeh. ? Da Ihre Rente höher ist als Ihr jetziger Job. Geht das noch mit 60 J. bei 18% Abschlag? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Henri,

da Ihre Frau Jahrgang 1953 ist, ist eine vorzeitige Altersrente (mit Abschlag) mit 60. Lebensjahr nicht mehr möglich. Es wäre zu prüfen, ob die Altersrente für langjährige Versicherte in Frage käme. Hierzu muss jedoch eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Dann könnte Ihre Frau diese Rente mit dem 63. Lebensjahr und 9,3 % Abschlag in Anspruch nehmen. Um festzustellen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte Ihre Frau beim Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.

Sollte Ihre Frau die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllen, dann kann sie frühestens mit 65 Jahren und 7 Monaten die reguläre Altersrente (Regelaltersrente) in Anspruch nehmen. Hierfür ist lediglich eine Wartezeit von 5 Jahren zu erbringen.

3 Antworten

Rente mit Siebenundsiebzigam 06.08.2008 | 21:01
Mit der Frauenrente wird es nichts, die ist für die Damen, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, abgeschafft worden. Ziehen Sie eher folgendes in Erwägung: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… Ich empfehle Ihnen, vom Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft - keine Renteninformation - anzufordern. Aus der können Sie - nach dem derzeit geltenden Rechtsstand - ablesen, für welche Rentenarten und individuell ab welchem Zeitpunkt die jeweilige Rente mit und ohne Abschläge bezogen werden kann.
Schiko.,am 06.08.2008 | 22:52
Leider , die altersrenten wegen altersteilzeit/arbeitslosigkeit und für frauen entfallen ab geburtsjahrgang 1952. Vorausgesetzt es können 35 jahre mindestbeitragszeit nachgewiesen werden mit 65 jahren und 6 monaten ohne abschlag. Oder mit 63 jahren und 9% lebenslangen abschlag. Gute Nacht.
Theoam 07.08.2008 | 08:05
Hallo Schiko, Ihre Angaben zum Rentenbeginn/Abschlag beziehen sich auf den Jahrgang 1952. Die Frau ist aber Jahrgang 1953, also mit 63 Jahren und 9,3% Abschlag. Theo
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