Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHerzlichen Dank, "qwertz"!
Hallo Michel,
Ihre in den Niederlanden zurückgelegten Wohn- und Beschäftigungszeiten werden nicht direkt bei der Berechnung Ihrer deutschen Rente berücksichtigt. Denn die Beiträge wurden für diese Zeit ja tatsächlich in den Niederlanden entrichtet.
Daher berechnet der niederländische Versicherungsträger aus den niederländischen Zeiten, sofern denn diese auch einen Zeitraum von 12 Monaten überschreiten, die nationale Altersrente nach dem AOW.
Bei der Berechnung der deutschen Rente wirken sich die in den Niederlanden zurückgelegten Versicherungszeiten jedoch zumindest nicht negativ aus, obwohl diese ja eigentlich eine echte Lücke in der deutschen Versicherungsbiografie darstellen.
Das bedeutet konkret, dass beitragsfreie (z. B. Schulzeiten) und beitragsgeminderte Zeiten (Zusammentreffen von Beitrags- und beitragsfreien Zeiten) bei ihrer Bewertung mindestens so gestellt werden, als seinen die niederländischen Versicherungszeiten in Deutschland zurückgelegt worden.
Hierzu erfolgt im Rentenfall sowohl eine inner- als auch eine zwischenstaatliche Berechnung. Die deutsche Rente wird letztlich dann aus dem höheren Entgeltpunkte-Wert berechnet - in der Regel resultiert dieser aus der zwischenstaatlichen Berechnung.
Da diese Koordinierung mit den beteiligten mitgliedstaatlichen Trägern immer etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn die Rente rein innerstaatlich zu berechnen ist, sollte der deutsche Rentenantrag bereits ca. 4 - 6 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.
Die Einleitung des Verfahrens in den Niederlanden wird dann von dem zuständigen Rentenversicherungsträger für Sie veranlasst.
Groetjes!
Hier noch der Link zu unserer Informatonsbroschüre bzgl. der Niederlande:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=16
ich hab auch nicht behauptet, dass es rechtlich keine Unterschiede gibt - ich habe lediglich auf den 5 Stunden vorher geschilderten Beitrag hingewiesen (und mehr auch nicht), in dem seitens des Experten geraten wurde, eine Kontenklärung einzuleiten, damit der deutsche und nicht-deutsche Rentenversicherungsträger in Kooperation zusammenarbeiten können. Denn die dort enthaltenen Ausführen gelten für jedes Land innerhalb EU/EWR/Schweiz/mit dem Deutschland ein SV-Abkommen hat. "[...] sollten Sie einen Antrag auf Klärung Ihres Versicherungskontos bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland stellen und dabei unbedingt auch angeben, in welchen Zeiträumen Sie in Polen bzw. einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz Versicherungs- und Wohnzeiten zurückgelegt haben. Dieser Träger wird dann das Notwendige veranlassen und sowohl bei dem polnischen als auch ggf. bei allen anderen beteiligten mitgliedstaatlichen Trägern Versicherungsverläufe anfordern. Sobald diese Zeiten bestätigt wurden, erhalten Sie abschließend einen Feststellungsbescheid und auf Wunsch eine Rentenauskunft unter Berücksichtigung Ihrer mitgliedstaatlichen Zeiten, die dann aus dem Versicherungsverlauf ersichtlich sind.[...]"gilt auch für Polen....nun, Polen ist ein spezieller Fall, da könnten die gegenseitigen Abkommen mit Polen eine etwas andere Bedeutung haben, als bei den Niederlanden, das 'nur' unter EU-Recht fällt ;-)
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.