Die Berechtigung zur Ausgleichszahlung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderung bezogen werden kann, spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Es macht keinen Sinn, alternativ eine geminderte Rente zu beziehen, nur um dann noch Ausgleichsbeträge zahlen zu können. Sie würden damit etwas finanzieren, was sie ohnehin in voller Höhe erhalten könnten.
Neben einer Vollrente wegen Alters bis zur Regelaltersgrenze noch freiwillige Beiträge zu zahlen, ist wohl möglich.
Wir empfehlen aber, sich über die Auswirkungen dieser Beiträge bei der Rentenhöhe und Beginn der erhöhten Rentenzahlung von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung