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Zur Experten-Antwort springenHallo Georg Schaller,
wenn Sie weiterhin arbeiten und sich Ihr aktuelles Arbeitsentgelt gegenüber dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Kalenderjahre nicht erheblich reduziert hat (mindestens um ¼), können Sie davon ausgehen, dass ein Antrag auf Altersrente mit Rentenbeginn vor dem 01.11.2016 wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen abgelehnt wird.
Liegt Ihr aktuelles monatliches Arbeitsentgelt allerdings unter 1.089,38 Euro brutto, dann lohnt sich es sich für Sie, sofort einen Antrag auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit frühestmöglichem Rentenbeginn zu stellen. Sie können dann diese Altersrente als Teilrente zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt erhalten.
Ansonsten müssen Sie beachten, dass eine vorzeitige Altersrente auch Auswirkungen auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung oder auf andere Sozialleistungen haben kann. Sie sollten sich daher gegebenenfalls bei dem Träger der zusätzlichen Altersversorgung oder dem zuständigen Sozialleistungsträger darüber informieren, ob die Zahlung der Altersrente negativen Einfluss auf eine weitere Leistung hat.
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