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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte

von Momo18.11.2015 | 16:42
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4 Antworten

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Hallo, kann ich Rentenbeiträge nachzahlen damit ich die Wartezeit von 45 Jahren erfülle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beträgt 45 Jahre. Hierzu zählen Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten, Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkte für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten. Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld werden angerechnet, soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind.

Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zählen mit, wenn mindestens 18 Jahre (216 Monate) mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.

Aber freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn zeitgleich eine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Aufgrund des komplexen Sachverhaltes sollte ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden. In diesem kann dann geklärt werden, ob es sinnvoll ist freiwillige Beiträge zu zahlen und ob ggf. besondere Nachzahlungsvorschriften (z.B. für Ausbildungszeiten) für Sie gelten.

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3 Antworten

Friedhelmam 18.11.2015 | 17:33
Sie sollten einmal angeben für welchen Zeitraum Sie nachzahlen möchten, so kann Ihnen keiner eine vernünftige Auskunft geben.
KSCam 18.11.2015 | 17:49
Für so eine Frage bei einem so wichtigen Thema sollten Sie sich Zeit für eine persönliche Beratung nehmen. Ohne konkrete Daten könnte man Romane schreiben um alle theoretischen Aspekte zu beleuchten und das macht eher wenig Sinn.
senf-dazuam 18.11.2015 | 19:00
Interessant wäre auch, ob Sie schon 45 Jahre alt sind. Bis zu diesem Datum kann ggf. noch ein vergangener Zeitraum nachträglich belegt werden.
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