Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte 45 + Jahre

von Rolf24.01.2023 | 12:23
1808 Ansichten
52 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag ,ich bräuchte vorab bitte mal jemanden der mein Vorhaben zur "Rente für besonders langjährig Versicherte " auf Fehler /Denkfehler durchschaut . -Geb. 09.02.61 -Sept.1967 - 1977 Schule -Sept.1977 - Sept.1979 Lehre Seid 1977 - jetzt ununterbrochen gearbeitet nie Arbeitslos ,bin immer noch in Lohn und Brot . Rentenauskunft /Konto geklärt i.O. Daten der Rentenerklärung : Bezug der Regelaltersrente ab 9/2027 (66 Jahre + 6 Monate) Rente für besonders langjährig Versicherte ab 9/2025 (64 + 6 Monate) Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen ab 3/2024 (63 Jahre) Mein Arbeitgeber will die Firma verjüngen und spricht uns ältere Mitarbeiter mit einem Angebot seinerseits an. Als fast 62 Jähriger stehen mir 24 Monate Arbeitslosen Geld I zu ,laut meiner Rentenauskunft kann ich mit 63 und 12,6 % in Rente gehen. Mir wird aber angeboten ab 01.09.2023 in Arbeitslosengeld I zu gehen, bis zum 01.09.2025 Rente für besonders langjährig Versicherte (64 + 6 Monate). Mein Arbeitgeber übernimmt die 3 Monate Sperre des ALG wegen Aufhebungsvertrag (Voll Lohn) und die anderen 21 Monate zahlt er in einer Einmalzahlung den Ausgleich zwischen ALG und Voll Lohn (Abfindung). Ich habe ja im Sept.2023 schon 46 Arbeitsjahre voll . Meine Frage zielt weniger auf das Finanzelle meines Arbeitgebers ,eher ob ich 09.2025 dann mit den 24 Monaten (ALG I) als Überbrückung ohne Abzüge in Rente kann . Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

rein zur Fragestellung, ob Sie ab 09/2025 ohne Abzüge in Rente gehen können: Soweit Sie die Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 Jahre) erfüllen - ja.

Darüber hinaus ist ist Ihre Fragestellung aus meiner Sicht leider viel zu komplex, als dass sie hier im Rahmen dieses Forums allumfassend bewertet und beantwortet werden könnte. Sollten Sie sich unsicher sein, wie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Altersrente im günstigsten Fall in Anspruch nehmen wollen, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. In einem solchen Beratungsgespräch lässt sich deutlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich bitte um Verständnis, dass ich einige unsachliche Beiträge gelöscht habe,

Viele Grüße

Ihr Admin

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

zur Erinnerung: dies ist kein Diskussionsforum – es geht hier lediglich um die Beantwortung von Sachfragen.

Wir bitten Sie daher: Bleiben Sie sachlich und respektvoll im Umgang miteinander. Mit Ihrer Wortwahl bestimmen Sie, auf welcher Ebene Sie kommunizieren bzw. reagieren.

Wir danken allen für ihr Bemühen um gegenseitiges Verständnis.

Beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

49 Antworten

ThomasRam 24.01.2023 | 12:42
Soweit ich das verstanden habe, haben Sie bereits die 45 Jahre Anwartschaft erreicht und 'warten nur noch' auf die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte (ohne Abzüge). Somit ist sind die ALG I Monate egal hierfür, die Rente wird sich ehöhen durch die AA RV-Beiträge bis dahin. Sie könnten evtl. noch eine Abschlagsausgleichszahlung für Rente mit 63 beantragen und die Rente etwas erhöhen und entscheiden sich dann doch noch bis zur bes. langj. Rente zu arbeiten/ALG I zu beantragen. Bedenken Sie aber auch, daß Sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen müssen und entspr. Bemühungen vorweisen müssen ...
Rolfam 24.01.2023 | 13:54
Danke erstmal für die Antwort . Zum Beitrag "Bedenken Sie aber auch, daß Sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen müssen und entspr. Bemühungen vorweisen müssen ..." da muß ich mir noch etwas einfallen lassen ,mit 62 hat man schon einiges an Wehwehchen . Da meine Firma das schon bei über 50 Mann so praktiziert hat wie oben geschildert, und ich auch schon mehrere in "Ruhestand" gegangene Kollegen getroffen habe ,die mir sagten das bisher kein Interesse an eine Arbeitsvermittlung 62 bis- Jähriger bestand ,denke ich das ist ein gesunder Übergang nach 46 Jahren Arbeit.
Rolfam 24.01.2023 | 14:01
Guten Tag ,und Danke für die Antwort Kurzform : 46 Jahre gearbeitet bis 9/2023 dann 2 Jahre Arbeitslos bis 9/2025 dann Rentner für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge.
AfAam 24.01.2023 | 14:18
Das mit dem Bezug des Alogeldes wird aber kein Selbstläufer werden. Die AfA wird versuchen Sie insbesondere bei dem stetig steigenden Arbeitskräftemangel zu vermitteln. Sie sollten daher schon damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld nicht bedingungslos gezahlt wird.
Rolfam 24.01.2023 | 14:35
Guten Tag ,auch ihnen Danke für eine Antwort Ich bin 46 Jahre " Produktionsarbeiter " in der Schwerindustrie kein Bürohengst ,(inkl. Schlaganfall ,mehrere irreparablen Bandscheiben ,Herzrhytmusfehlern etc . )das Angebot wo ich unterkomme will ich sehen . Aber ja, über Umschulungen bis zur Rente kann man sprechen .
PeterTam 24.01.2023 | 14:47
Kurze Antwort : Sind die 45 Jahre VOR ALG1 Bezug erreicht, dann können sie mit 64 + 6 Monate abschlagsfrei gehen. Sind die 45 Jahre MIT ALG1 Bezug zu erreichen ( auch wenn es nur einen Monat ist ), dann nicht. Alle anderen Umstände während des ALG1 Bezuges ( bewerben, Termine wahrnehmen ect ) steht auf einem anderen Blatt.
Abschlägeam 24.01.2023 | 15:21
Hallo Rolf, insbesondere bezüglich der 'Abfindung' (Arbeitgeber zahlt Ausgleich zwischen ALG und Voll-Lohn), halte ich den Vorschlag für überprüfungswürdig. Denn wenn er es als 'Abfindung deklariert' kann diese Sozialversicherungsfrei sein, d.h. hiervon werden dann keine (weiteren) Beiträge zur RV bezahlt. Und Sie selbst dürfen keine freiwilligen Beiträge an die RV davon einbezahlen, da Sie dann durch das ALGI 'pflichtversichert' sind. Vielmehr aber kann auch Ihr Arbeitgeber eine Abfindung direkt in die Rente einbezahlen, unabhängig davon, ob Sie dann noch ALGI beziehen oder weiter arbeiten oder die Rente tatsächlich vorzeitig in Anspruch nehmen. Auch Sie selbst könnten das in Form einer 'Ausgleichzahlung wegen Rentenminderung' (wurde bereits erwähnt). Dass er es bei 50 anderen Kollegen schon so praktiziert hat... nunja,... da kann es aber immer noch Optimierungen geben, die ggfs. den Arbeitgeber nicht unbedingt 'mehr' kosten, von denen aber vor allem Sie mehr profitieren. Überdenken sollten/können Sie auch, ob Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Diagnosen nicht einen Anspruch haben auf eine Schwerbehinderung. Mit einem GdB >=50 könnten Sie schon seit 01.09.2022 eine Rente für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag beziehen, bzw. dann auch später (mit geringeren Abzügen), wenn erst später auch ein GdB festgestellt wurde. Bezüglich der optimalen 'Rentenmöglichkeiten' sollten Sie sich noch einmal individuell beraten lassen. Und den Abfindungsvorschlag sollten Sie unbedingt noch mal (unabhängig von Betriebsrat/Kollegen/'das machen wir immer so') von einem 'eigenen' Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht prüfen lassen, die Anwaltsgebühren sind sicher gut investiert und können steuerlich geltend gemacht werden. Viel Erfolg und alles Gute!
ThomasRam 24.01.2023 | 15:32
Und da liegt schon der nächste Denkfehler: 1. Bei 24 Monaten Anspruch und Aufhebungsvereinbarung erhalten Sie von der AA 12 Wochen Sperre (AA rechnet in Tagen <> 3 Monate!) UND die Anspruchsdauer wird um 25% auf 18 Monate gekürzt. Das heißt, Sie bekommen 12 Wochen kein ALG und danach nur noch 18 Monate lang ALG ! Inwiefern Sie für die 12 Wochen Sperre sich selbst versichern müssen, sollten Sie vorab mit der AA klären! Ab Ende ALG haben Sie noch 3 Monate, in denen Sie sich selbst KV/PV versichern müssen und sich freiwillig RV versichern dürfen. Das könnten Sie umgehen durch ein privates Dispositionsjahr (siehe rentenfuchs.de), dadurch entfällt Sperre und Kürzung der Anspruchsdauer. Sie könnten sich freiwillig mit Maximalbeiträgen versichern und danach 24 Monate ALG bekommen (incl. der DRV Beiträge). 2. Die Rentenbeiträge der AA werden wohl niedriger sein, als die AG Beiträge - was Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. 3. Verhandeln Sie, daß der AG nicht nur 3, sondern die fehlenden 6 Monate ALG Bezug ausgleicht plus die zusätzliche KV/PV/RV-Beiträge! Bedenken Sie, daß diese Ausgleichszahlungen die Abfindung und somit die Steuern erhöht. 4. Prüfen Sie, ob ggf. eine Abschlagsausgleichszahlung für eine vorgezogene Rente mit 63 (!) vom AG ganz oder zumindest teilweise übernommen wird. Die ist zur Hälfte steuerfrei, die andere Hälfte kann im Rahmen der Altersvorsorgehöchstbetrags ggf. steuerwirksam werden. Arbeitslos können Sie sich dann trotzdem melden und bis zur besonders langjährigen Rente warten. 5. Bedenken Sie auch, daß 'ohne Abschläge' nicht heißt, Sie bekämen dieselbe Rentenhöhe wie bei der echten Altersrente. Ihnen fehlen auf jeden Fall die Monate Beitragszahlungen, die Sie früher gehen (erst recht bei Rente mit 63). Sie müssen lediglich keine 'extra Strafe' zahlen. Natürlich sind das alles nur Tipps und Hinweise auf verschiedene Optionen und ohne Gewähr ...
ThomasRam 24.01.2023 | 15:40
Zitat von Rolf anzeigen
Im Prinzip richtig, allerdings verändert sich gerade seit Corona alles - in allen Branchen werden qualifizierte Mitarbeiter gesucht, weil nichts oder nichts Brauchbares für den AG zu finden ist. Da liegen heutzutage auch schon mal die Prioritäten auf den Tugenden der Baby-Boomer und gar nicht mal so sehr auf den Fachbereichserfahrungen. Oder wie ein Ex-Kollege mit ähnlichem 'Problem' sagte: "Ich habe alles falsch gemacht in der Bewerbung und wurde prompt eingeladen". ;-)
ThomasRam 24.01.2023 | 15:44
Kurzform: Machbar, außer - 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und - vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin.
Rolfam 24.01.2023 | 17:08
Zu. Kurzform: Machbar, außer - 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und - vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin. Wow ,erstmal Danke für die vielen Hinweise. Zu 1 Weshalb jetzt von 24 Monaten plötzlich nur noch 18 überbleiben sollen, ist mir ein Rätsel ,das 3 Monate evtl. eine Sperre eintreten kann, ist mir bekannt ,das wären aber dann trotzdem 21 Monate Arbeitslosengeld zahlen . Natürlich unter der Bedingung nicht vermittelbar ,Umschulung ,Krankheit . Alles ist mit Fachanwälten der Firma und Fachanwälten vom Betriebsrat genauestens aufgesetzt und ausgearbeitet worden. Kein einziger hat bisher je eine Einladung vom Arbeitsamt zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit bekommen ,und das schon seid einem Jahr (voriges Jahr ging das so bei uns los). Das wird auch zum Teil daran liegen das wir unsere Produktion weltweit verlagern /im Umbruch sind und Bereiche schließen wo praktisch der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz ersatzlos verliert. Und dann gibt es auch keine Sperre . Finanziell bin ich abgesichert ,ich bin nur zu geizig die Rente mit 63 und Abschlägen zu nehmen ,und gesundheitlich bin ich soweit angeschlagen das ich sage bis hier hin und nicht weiter . Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ? Zu 2 Rente mit 63 und Abschläge (12,6 % ) ,ist immer noch niedriger als Vollrente mit voriger Arbeitslosigkeit nach 46 Arbeitsjahren.
Rentenfanam 24.01.2023 | 17:43
Zitat von Rolf anzeigen
Rolf schrieb

Zu.

Kurzform:

Machbar, außer

- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag und

- vorgezogene Rente ist niedriger als Altersrente wegen fehlenden Beiträgen bis dahin.

Wow ,erstmal Danke für die vielen Hinweise.

Zu 1

Weshalb jetzt von 24 Monaten plötzlich nur noch 18 überbleiben sollen, ist mir ein Rätsel ,das 3 Monate evtl. eine Sperre eintreten kann, ist mir bekannt ,das wären aber dann trotzdem 21 Monate Arbeitslosengeld zahlen .

Natürlich unter der Bedingung nicht vermittelbar ,Umschulung ,Krankheit .

Alles ist mit Fachanwälten der Firma und Fachanwälten vom Betriebsrat genauestens aufgesetzt und ausgearbeitet worden.

Kein einziger hat bisher je eine Einladung vom Arbeitsamt zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit bekommen ,und das schon seid einem Jahr (voriges Jahr ging das so bei uns los).

Das wird auch zum Teil daran liegen das wir unsere Produktion weltweit verlagern /im Umbruch sind und Bereiche schließen wo praktisch der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz ersatzlos verliert.

Und dann gibt es auch keine Sperre .

Finanziell bin ich abgesichert ,ich bin nur zu geizig die Rente mit 63 und Abschlägen zu nehmen ,und gesundheitlich bin ich

soweit angeschlagen das ich sage bis hier hin und nicht weiter .

Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ?

Zu 2

Rente mit 63 und Abschläge (12,6 % ) ,ist immer noch niedriger als

Vollrente mit voriger Arbeitslosigkeit nach 46 Arbeitsjahren.

Das ist zwar keine Frage für ein Rentenforum, aber bei Kündigung sollten Sie Sperrzeit und Kürzung des ALG1 Anspruchs auseinander halten. Der Anspruch wird bei Sperrzeiten von 12 Wochen um 1/4 gekürzt. §148 SGB3 Abs 1 Satz 4. und §159 SGB3 regeln die Gründe für Sperrzeiten. Das können Ihnen Betriebsrat und Anwalt am besten erläutern können.
ThomasRam 24.01.2023 | 18:02
Zitat von Rentenfan anzeigen
Ja, das Problem ist nur, daß das im Ernstfall in der Firma meist auch keiner so sicher weiß, vor allem nicht mit der Verkürzung - ist aber tatsächlich so. Jedenfalls ist es so, daß bei einem Aufhebungsvertrag der Job 'freiwillig' aufgegeben wird (sonst müßte man eine betriebsbedingte Kündigung abwarten) und deshalb eine Sperre von 12 Wochen verhängt wird. Die Verkürzung der Anspruchsdauer kommt dazu.
W°lfgangam 24.01.2023 | 18:47
Hallo Thomas, Quelle/gesetzliche Regelung? Kenne auch AG vor Ort, die via Auflösungsvertrag + Abfindungen betriebsbedingten (sozialverträglich) Beschäftigungsabbau betreiben (und sich dabei von darauf spezialisierten Firmen rundum beraten lassen) ...von einer Verkürzung der max. ALG-Bezugsdauer 24 auf 18 Mon. ist mir nichts bekannt - Nichtwissen heißt ja nicht, dass es diese gesetzlichen Einschränkungen nicht gäbe ;-) @Rolf: "Ich habe seid Ende letzten Jahres bei der Berufsgenossenschaft eine evtl. Berufserkrankung angezeigt ,die Unterlagen habe ich jetzt dazu hier liegen (12 Seiten ) bis ich dort etwas erreiche bin ich schon längst Rentner ,was will ich dann damit ?" Nun, eine mögliche UV-Rente wäre kein Schaden. Günstigenfalls erhalten Sie die quasi ontop zu Ihrer Altersrente, ggf. wird ein Teil davon/die ganze UV-Rente auf die Altersrente angerechnet. Irgendwo bleibt hier immer noch ein Vorteil über ...keine KV/Beiträge auf UV-Rente, keine Steuern auf die UV-Rente. Gruß w. PS: Inhaltlich/fachlich ist das einer der besten Beiträge/Antworten/Hinweise aller Beteiligten, die ich die letzten Jahre gelesen haben!! ...hmm, @Experte fällt ein bisschen ab, der reitet ja auch nur das kleine 'Renten-Pony', statt den Vollblut-Araber *g
Rolfam 24.01.2023 | 19:20
Ein großes Dankeschön an alle die sich die Zeit genommen haben hier zu antworten. Also eins nehme ich jetzt auf jeden Fall mit ,aufpassen das ich keine Kürzung der 24 Monate bekomme bzw. Sperrzeit. Eigentlich ist doch jeder Monat Arbeitslosigkeit bis zur Rente ein höherer Gewinn ,als mit 63 und 12,6 % Abschlag. Mein angestrebtes Ziel war ja eigentlich Rente mit 63 und Abzüge ,damit würde ich auch locker klarkommen (finanziell gemeint ) Was ich auf keinen Fall mehr länger machen möchte ist ,warten bis es mir schlechter geht ,und sich ständig mit nachrückenden jüngeren Mitarbeitern bei der Arbeit messen ,bei uns gibt es keine Rücksicht auf Alte von Seite der Arbeitgeber ,entweder man schafft es oder man geht ,geht man zum Arzt verändert sich am Ende nur der "Kündigungsgrund " . Das viel zitierte brauchen der Alten kann ja stimmen, aber das die Alten im Gegenzug ruhig etwas weniger machen sollten gegenüber jüngeren ist nicht damit gemeint und wird schamlos ausgenutzt . Vor allem wenn Zeitarbeit Nehmern vorgegaukelt wird ,wenn die Alten weg wären hättet ihr eine Chance auf Festanstellung . Da ist gegenseitiges Leben schwermachen vorprogrammiert .
Rentenfanam 24.01.2023 | 19:35
Es gibt dazu ein recht gutes Merkblatt für Arbeitslose von der AA https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_b… Kapitel 6 handelt von der Sperrzeit Ausserdem gibt es zur Anspruchsdauer §148 SGB3 eine fachliche Anweisung https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-148_ba015155.pdf genauso zum Thema Sperrzeiten § 159 SGB3 eine fachliche Anweisung https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf
Paulam 24.01.2023 | 19:34
Zitat von W°lfgang anzeigen
- 18 Monate ALG statt 24 bei Aufhebungsvertrag
Hallo Thomas, Quelle/gesetzliche Regelung? Kenne auch AG vor Ort, die via Auflösungsvertrag + Abfindungen betriebsbedingten (sozialverträglich) Beschäftigungsabbau betreiben (und sich dabei von darauf spezialisierten Firmen rundum beraten lassen) ...von einer Verkürzung der max. ALG-Bezugsdauer 24 auf 18 Mon. ist mir nichts bekannt - Nichtwissen heißt ja nicht, dass es diese gesetzlichen Einschränkungen nicht gäbe ;-) *g
Hallo, die Verkürzung der ALG Bezugsdauer bei einer Sperre von 12 Wochen findet sich im § 148 SGB III. MfG
Freumicham 25.01.2023 | 08:52
Hallo, ein Kollege hat das genauso gemacht wie von Ihnen beschrieben. Er hatte die 45 Jahre voll. ALG 1 von 10/22 bis 10/24 dann Rente ohne Abschlag. Mit der Firma hat er einen Aufhebungsvertrag geschlossen der die Differenz zum ALG 1 ausgleicht. Um die Sperre ALG1 zu umgehen hat im Vorfeld ein Austausch zwischen Anwalt und der Arbeitsagentur statt gefunden, daraufhin hat er keine Sperre von der Arbeitsagentur erhalten und bekommt von Anfang an das volle ALG 1.
Rolfam 25.01.2023 | 10:55
@von W°lfgang Denke genau so wie sie vermuten wird es wohl auch bei uns praktiziert . Würden Sie meine Denkweise /Rechenbeispiel für gut möglich /durchführbar halten oder liege ich noch irgendwo falsch ? Am 01.09.23 habe ich 46 Arbeitsjahre voll ,war nie arbeitslos ,und bin dann 62 J 6 Monate Alt/Jung . Mein Recht auf Rente mit 63 ist der 01.03.2024 (12,6 %) Abzug p.M . Wenn Mein Arbeitgeber am 01.09.23 wie beschrieben meinen Arbeitsvertrag aufhebt /kündigt (ich gehe mal aus das das Prozedere Rechtlich abgesichert ist ),er eine Arbeitslosigkeit "teilfinanziert" als Abfindung, ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekommen sollte . Wenn das bis hierhin sauber laufen sollte ,dann stehen mir aber auch wieder 24 Monate ALG I zu oder ? Im Gegenzug muß ich dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen ,wenigstens bis zur Vollrente am 01.09.2025 . Ist es dann aber nicht auch so ,das alles was über dem frühestmöglichen Termin in Rente zu gehen (01.03.2024 )mit Arbeitslosigkeit drüber liegt besser ist als der Abschlag ? Risiko natürlich dabei ,werde ich vermittelt oder komme ich durch ? Anrufen bei der Rentenkasse werde ich sowieso mal ,um ausrechnen zu lassen über wieviel Abzug wir hier sprechen .
Abschlägeam 25.01.2023 | 11:18
Zitat von Rolf anzeigen
Nochmal der Hinweis, dass es ja nicht nur darum geht, ob Sie eine Sperre bekommen beim Arbeitsamt oder nicht, sondern auch darum, wie der Arbeitgeber diese 'Teilfinanzierung' durchführt. Vom Arbeitslosengeld selbst werden Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, die 80% Ihres Gehaltes entsprechen. Die von Ihnen anfangs erwähnte Abfindung in einer Summe wäre sozialversicherungsfrei und steuerpflichtig. Für die zwei Jahre ALG fehlen Ihnen dann also 20% rentenerhöhendes Einkommen. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfind… https://www.rueden.de/arbeitsrecht/abfindung/rentenversicherung/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
Rolfam 25.01.2023 | 13:35
@von Abschläge Hallo nochmals Danke für den Hinweis . Die genannten 80 % bei Arbeitslosigkeit bis zur Vollrente sind aber doch mehr als das Rentengeld mit Abschlag von 12,6 % bei Rente mit 63 und das "Lebenslang" . Bei einer Abfindung von Seiten meines Arbeitgebers ,bleibt bei einer gewissen Steuerabgabe trotzdem noch genügend über . Ich habe erstmal Online mein Rentenbescheid angefordert ,leider ist das Portal für Telefonische Terminvergabe (Mitteldeutschland)im Wartungsmodus ,ich wollte mal wissen was eigentlich 12,6 % Abzug bei meiner Rente bedeuten würden (zum 01.03.24 )
Abschlägeam 25.01.2023 | 14:13
Zitat von Rolf anzeigen
Ja, das ist schon mal mehr als nichts :-) Aber was zahlt der Arbeitgeber tatsächlich? Sie schreiben "Einmalzahlung den Ausgleich zwischen ALG und Voll Lohn (Abfindung)." Netto? oder Brutto? In beiden Fällen sieht das auf Ihrem Konto dann ja ganz nett aus, die Bank erhöht sofort freiwillig Ihren Dispositionsrahmen ;-) Aber Sie selbst dürfen keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung davon bezahlen, mit denen Sie dann diese Ihnen fehlenden 20% ausgleichen können. Und die auch Ihrer Steuerlast mindern würden. Weil Sie 'pflichtversichert' sind über das ALG. Da bleibt Ihnen nur die Möglichkeit 'Zahlungen zum Ausgleich wegen Rentenminderung' zu leisten. Diese wären auch steuermindernd. Und die Rente müssen Sie trotzdem nicht 'vorzeitig' in Anspruch nehmen. Diese Ausgleichzahlung kann aber der Arbeitgeber auch direkt in die Rentenkasse einbezahlen (habe ich Ihnen schon verlinkt), das mindert Ihre Steuerlast auch direkt (und Ihre Bank freut sich nicht ganz so dolle). Einen 'Rentenbescheid' haben Sie sich wohl nicht angefordert, allenfalls eine 'Rentenauskunft' oder auch eine 'gesonderte Probeberechnung' zu dem möglichen Rentenbeginn. Aber das ist nun Wortklauberei :-) Nehmen Sie Ihre letzte aktuell vorliegende Renten'auskunft' und überschlagen Sie anhand Ihres Gehaltes selbst, um wie viel sich der dort angegebene Betrag in den zwei Jahren (bzw. drei vergessen Sie dabei 2022 nicht...) erhöht. Wie viele EP Sie mit welchem Gehalt erwirtschaften, können Sie Tabellen entnehmen, z.B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein… Und ziehen dann von diesem Betrag die 12,6% ab. Und lesen Sie auch z.B. diesen Beitrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Holen Sie einfach das bestmögliche bei Ihrem Arbeitgeber raus, egal was Kollege recht oder links sich einfach hat so 'mitgeben' lassen :-)
ThomasRam 25.01.2023 | 14:27
Puh, ja, da gibt es viele Deitails zu beachten. Auch Arbeitgeber und Anwälte sichern das nicht immer im positivsten Sinne ab. War bei meinem AG auch so, obwohl sie es wollten. 1. Möglicherweise haben Sie wirklich Glück und bekommen 24 Monate ALG. Es gibt den Punkt, daß bei Aufhebungsvertrag der Austrittstermin nicht VOR einem geplanten Kündigungstermin des AGs liegen darf, da sonst eben die Sperre & zeitliche Verkürzung droht. Stichwort auch noch 'aus wichtigem Grund', siehe Paragrafen und AA Informationen wie bereits in anderen Beiträgen genannt. Praktisch schwer zu belegen, aber evtl. möglich. Wobei sich die Frage stellt, warum ein AG Abfindungen zahlen will, wenn er den AN eh bis zur betriebsbedingten Kündigung halten will (abgesehen vom Klageverzicht, der üblicherweise mit Abfindungsvertrag verbunden ist). 2. Es ist nicht 'eine' oder 'die' Arbeitsagentur zuständig, sondern jeweils die für den Wohnort des einzelnen ARBEITNEHMERs zuständige AAgentur. Die können durchaus unterschiedliche Ansichten haben. 3. Wie gesagt, es gibt die Möglichkeit, daß der AG den Abschlag für Rente mit 63 im Rahmen des Aufhebungsvertrags separat in die DRV einzahlt. 50% steuerfrei, 50% als Altersvorsorgeaufwendung absetzbar, 0% Sozialabgaben. Trotzdem kann weitergearbeitet werden, bzw. ALG bezogen werden, wenn man sich dafür entscheidet, wenn es auf den 63. Geburtstag zugeht. Allerdings müßte das in diesem Fall zügig umgestzt werden. Für diese fachübergreifende Thematik (Vorruhestand, DRV, Sozialversicherung, Arbeitsagentur, Finanzamt) kann ich die Quelle www.rentenfuchs.info empfehlen, zusätzlich noch AG und Betriebsrat. Entweder man wartet einfach ab oder informiert sich bei allen oben genannten Stellen zu den Details, die für einen persönlich gelten. So, das war der Ausflug fern der DRV. Aus Sicht RV dürfte alles klar sein. :-) Alles Gute und viel Erfolg!
Rolfam 25.01.2023 | 14:50
ich wollte mal wissen was eigentlich 12,6 % Abzug bei meiner Rente bedeuten würden (zum 01.03.24 )
Das sollte Ihnen doch jeder einigermaßen qualifizierte Berater auch am Telefon beantworten können, wenn nicht gerade die Putzfrau am Telefon ist, braucht es für sowas eigentlich keinen persönlichen Termin.... (12,6% von 1000 € wären ziemlich genau 126€)
Glaube ich nicht
Rolfam 25.01.2023 | 15:33
@von Abschläge Danke für ihre Hilfe ,kann es sein das Sie zwar antworten aber immer neue Namen verwenden ? Für mich ist das jetzt langsam schwierig darauf zu antworten. Meine Frage auf Seite 1 war : "Meine Frage zielt weniger auf das Finanzelle meines Arbeitgebers ,eher ob ich 09.2025 dann mit den 24 Monaten (ALG I) als Überbrückung ohne Abzüge in Rente kann ." Diese Frage wurde beantwortet ,Danke allen.
Rolfam 25.01.2023 | 15:45
@von ThomasR Dankeschön zurück ,einige Beiträge werde ich ausdrucken ,dann habe ich die zur Hand. Wenn die Rentenauskunft mit der Post kommt ,habe ich hoffentlich auch die Beiträge /Zahlen bis 31.12.22 ,mein letzter war von Mitte 2021 . Danach führe ich ein Telefonat ,kann evtl. die nicht aufgeführten Daten abklären . Vielleicht erspare ich mir auch alles mit der Arbeitslosigkeit und gehe mit 63 in Rente ,finanziell bin ich auch ohne Rente gut abgesichert (auch ohne Abfindung ,die nehme ich aber gerne mit ).
Rolfam 25.01.2023 | 17:17
Danke Wenn überhaupt geht alles erst ab September los .
Abschlägeam 25.01.2023 | 17:08
Zitat von Rolf anzeigen
Ich habe nur unter 'meinem Namen' geantwortet. (Und aber auch keine Antwort von Ihnen zurück erwartet.) Dass sich (andere) Antworten inhaltlich ähneln liegt wohl eher daran, dass auch andere User Sie auf evtl. 'Fallstricke' aufmerksam machen wollen. Vielleicht drucken Sie sich den gesamten Verlauf einmal aus und schlafen dann noch mal drüber, und lesen dann noch einmal alles in Ruhe. Sie werden den Vertrag ja wohl nicht gleich heute oder morgen unterschreiben müssen :-) Am Ende werden Sie dann die für Sie richtige Entscheidung treffen. Alles Gute!
Berndam 26.01.2023 | 14:11
Also bei mir war das, trotz Fachkräftemangel, ein Selbstläufer. Kann am 01.07.2023 in die Rente nach 45 Jahren gehen (bin 59er Jahrgang). Bin seit dem 01.07.2021 zuhause und hatte seit Juni 2021 meine 45 Berufsjahre geschafft. Steuerfreie Abfindung vom Arbeitgeber erhalten und ALG 2. So hatte ich überhaupt keine Verluste. 1 x beim Arbeitsamt gewesen, um den ALG Antrag abzuholen und in der ganzen Zeit nie mehr etwas gehört oder irgendwelche Bewerbungen etc. geschrieben. Und so ist das auch bei unserer Firma schon seit Jahren übliche Praxis.
Rolfam 29.01.2023 | 10:52
So meine Rentenauskunft ist angekommen ,viel schlauer bin ich deshalb nicht . Ich weiß nicht was bei der Rentenversicherung momentan nicht stimmt ,aber man hat mir wieder eine uralte Auflistung gesendet bis Stand 31.12.2021 . Wir haben es 2023 und da sollte es doch möglich sein wenigstens bis 31.12.2022 die Daten zu senden . Auch Telefonisch kann ich meine Rentenkasse Mitteldeutschland nicht erreichen ,wollte dann wenigstens einen Termin machen. Dort steht immer wieder Wartungsarbeiten . Ich wohne in einer Landeshauptstadt ,wir haben hier ein Hauptgebäude der Rentenkasse ,nur scheint dort keiner mehr zu arbeiten denn dort war ich schon öfters ,kein einziges Büro besetzt ,kein Pförtner . Ich war vor Jahren dort um eine Kontenklärung zu machen ,da war alles voll besetzt . Sind die jetzt immer noch alle im Homeoffice ,was machen Menschen die jetzt in Rente gehen wollen ?
Rolfam 29.01.2023 | 16:52
So meine Rentenauskunft ist angekommen ,viel schlauer bin ich deshalb nicht . Ich weiß nicht was bei der Rentenversicherung momentan nicht stimmt ,aber man hat mir wieder eine uralte Auflistung gesendet bis Stand 31.12.2021 . Wir haben es 2023 und da sollte es doch möglich sein wenigstens bis 31.12.2022 die Daten zu senden . Auch Telefonisch kann ich meine Rentenkasse Mitteldeutschland nicht erreichen ,wollte dann wenigstens einen Termin machen. Dort steht immer wieder Wartungsarbeiten . Ich wohne in einer Landeshauptstadt ,wir haben hier ein Hauptgebäude der Rentenkasse ,nur scheint dort keiner mehr zu arbeiten denn dort war ich schon öfters ,kein einziges Büro besetzt ,kein Pförtner . Ich war vor Jahren dort um eine Kontenklärung zu machen ,da war alles voll besetzt . Sind die jetzt immer noch alle im Homeoffice ,was machen Menschen die jetzt in Rente gehen wollen ?
Naja, zumindest die AG Meldungen erfolgen in der Regel erst zum Monatsende Januar. Klarer Fall, von zu früh ... Vielleicht sind die ja komplett umgezogen oder haben kein Geld mehr. ;-)
Wie jetzt ,die haben mir die Daten von Dez. 2021 zugesendet was hat das jetzt mit Januar 23 zu tun ? Selbst wenn die daten bis Sept. /Okt. gekommen werden wäre das normal . Außerdem geht alles Digital und ist sofort bei denen ,das Geld ist ja auch monatlich sofort weg .
Rolfam 29.01.2023 | 16:49
So meine Rentenauskunft ist angekommen ,viel schlauer bin ich deshalb nicht . Ich weiß nicht was bei der Rentenversicherung momentan nicht stimmt ,aber man hat mir wieder eine uralte Auflistung gesendet bis Stand 31.12.2021 . Wir haben es 2023 und da sollte es doch möglich sein wenigstens bis 31.12.2022 die Daten zu senden . Auch Telefonisch kann ich meine Rentenkasse Mitteldeutschland nicht erreichen ,wollte dann wenigstens einen Termin machen. Dort steht immer wieder Wartungsarbeiten . Ich wohne in einer Landeshauptstadt ,wir haben hier ein Hauptgebäude der Rentenkasse ,nur scheint dort keiner mehr zu arbeiten denn dort war ich schon öfters ,kein einziges Büro besetzt ,kein Pförtner . Ich war vor Jahren dort um eine Kontenklärung zu machen ,da war alles voll besetzt . Sind die jetzt immer noch alle im Homeoffice ,was machen Menschen die jetzt in Rente gehen wollen ?
Sie können die Online- Dienste nutzen, dort bekommen Sie auch Ihre Rentenauskunft. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Hab ich ja gemacht ,trotzdem die uralten erhalten .
DRVam 29.01.2023 | 18:34
Eine aktuelle Rentenauskunft mit den Daten aus 2022 können Sie erst Ende Februar 2023 erwarten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-un…
W°lfgangam 29.01.2023 | 19:24
Zitat von Rolf anzeigen
Hallo Rolf, locker bleiben, das ist nicht uralt, sondern das neuste, was IHR AG der DRV bisher gemeldet hat, die DRV daher ausdrucken kann ...die Meldefristen für 2022 sind noch nicht rum! Wenn 2022 in der aktuellen Auskunft noch fehlt, rechnen Sie doch den Verdienst aus 2022 einfach dazu: Pro 10.000 € Brutto-Verdienst = rd. 9 € Monatsrente. Sind es z. B. 50.000 € in 2022, erhöhen Sie den mittleren Betrag aus der Rentenauskunft um 45 € (also den, der unter dem ersten Betrag für Erwerbsminderungsrente steht). Dann haben Sie die Brutto-Rente vor Augen. Ziehen Sie rd. 11 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ab (geben noch grob 20 € für die Zeit bis Sept 2023 drauf), das ist Ihr Rentenauszahlungsbetrag ab 01.09.2023. Was es dann "netto" wirklich ist/Steuern, darüber spekulieren wir hier nicht ;-) Gruß w.
Abschlägeam 29.01.2023 | 19:45
Zitat von Rolf anzeigen
'Unterjährig' erhalten Sie bis z.B. Sept./Okt. vorliegende Beitragsmeldungen nur, wenn Sie bereits einen Rentenantrag stellen. Ansonsten erfolgt der Betragseinzug der Sozialversicherungsbeiträge über die zuständige Krankenkasse. Und erst im Zuge der 'Jahresmeldung' ist dann auch wirklich alles drin, was das Vorjahr betrifft. Sie erhalten entsprechend von Ihrem Arbeitgeber auch noch mal eine Meldung, welche Beiträge er für das Jahr 2022 gemeldet hat. Dies 'muss' er aber erst bis Ende Februar erledigen. Und erst ein paar Tage danach können Sie dann auch bei der DRV diese Zahlen einsehen. Da Ihre Überlegungen ja aber erst für September 2023 anstehen, können Sie diese wenigen Wochen aber ja noch abwarten. Oder Sie rechnen selbst, genug Hinweise, wie Sie selbst 'hochrechnen' können, haben Sie doch bereits erhalten. Nur weiter 'meckern', auch wenn man Ihnen hilfreiche Hinweise gibt, ist nicht gerade sehr nett :-( Einen schönen Abend!
Rolfam 30.01.2023 | 16:31
Erstmal Danke allen die hier helfen ,das war kein meckern ,sondern Unverständnis weshalb man monatlich alle Beiträge abgezogen bekommt und die Rentenkasse im darauffolgenden Jahr dann erst die Daten hat. Das man jedes Jahr vom Arbeitgeber für seine Unterlagen das Schriftstück bekommt ist klar ,das andere werde ich nicht begreifen, weshalb die Rentenkasse die Daten nicht monatlich hat .
ThomasRam 30.01.2023 | 16:51
Zitat von Rolf anzeigen
DON'T PANIC! 42 Die Werte können erst verbindlich festgestellt werden, wenn der Dezember rum ist. Es könnten ja durch Nachberechnungen/Korrekturen/Gesetzesänderungen rückwirkend die Monatsbeträge fürs aktuelle Jahr noch geändert werden. Deswegen bekommt ja auch das Finanzamt die Daten erst im neuen Jahr vom AG. Man muß/kann nicht alles verstehen, es hilft aber gelegentlich, wenn man zumindest die Regeln verstehen kann. ;-)
Abschlägeam 30.01.2023 | 17:22
Zitat von Rolf anzeigen
Also 'grob' betrachtet läuft es so: Ihr Arbeitgeber meldet (und zahlt) die Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV/AlV/RV) an die für den Beitragseinzug zustehende Krankenkasse. Die verteilt das Geld dann (Krankenkasse/Pflegekasse/Agentur für Arbeit/Rentenversicherung). Und macht dabei Angaben zur Versicherungsnummer, zu der diese Zahlungen gehören. Die verschiedenen Empfänger geben das Geld dann schon mal fröhlich aus, es ist ja mit Nummern nachvollziehbar. Zum Jahresende prüft erst einmal Ihr Arbeitgeber in der Lohnbuchhaltung, ob er alles richtig gemacht hat. Und hat hier die Möglichkeit, etwas zu korrigieren. Und meldet dies dann 'abschließend' wieder an die KK. Die prüft das anhand ihrer Belege, stellt dann plötzlich fest, dass Sie nun über der Beitragsbemessungsgrenze lagen und korrigiert also entsprechend noch die Beitragsmeldung rückwirkend und zieht den Betrag bei der nächsten anstehenden Zahlung (an die RV) wieder ab. Und dafür gibt es dann eben gesetzlich vorgegebene Fristen, bis wann spätestens dies alles zu passieren hat. Und erst DANN kann Ihnen die DRV auch bestätigen 'das ist Ihr Einkommen für das Jahr 20xx'. So wurde es uns gemeldet und auch bezahlt. Der Arbeitgeber muss die Jahresmeldung mit der nächsten Abrechnung, spätestens aber bis zum 15.02., abgeben. Und dann gibt es noch die Nachprüfzeit bei der KK, so dass eigentlich erst ab Ende Februar die Zahlen auch bei der DRV vorliegen. Ansonsten können Sie übrigens auch monatlich auf Ihren Gehaltsabrechnungen sehen, wie hoch die bis dahin gemeldeten Beitragspflichtigen Bezüge und auch die Höhe der dafür geleisteten Beträge 'kumuliert' sind. Meistens sind diese Summen links unten auf der DinA-4 Seite versteckt. Aber nicht so versteckt, dass man die nicht finden kann. Hier hilft sonst auch Foto mit Smartphone machen und dies auf dem 200-Zoll-Monitor im Wohnzimmer mit 'Lesegröße' wiedergeben ;-)
Rolfam 30.01.2023 | 17:51
OK ,Danke euch beiden ,jetzt habe ich es doch verstanden .
KSCam 30.01.2023 | 18:18
Zitat von Rolf anzeigen
Stellen Sie sich doch einfach mal vor, welche zusätzliche Bürokratie / Datenmenge entstehen würde wenn jeder Arbeitgeber in D für jeden Beschäftigten jeden Monat die Daten melden müsste. Und so wie Sie zum Jahresbeginn "mäkeln" weil heute das Jahr 2022 noch nicht verbucht ist, gäbe es "mäkelnde Menschen" die dann am 03. August motzen weil der Juli noch nicht im Konto online zu sehen wäre. Und dieses Spiel monatlich betreiben..... Fazit: nicht alles was ich als Laie nicht verstehen kann, ist vernünftig wenn man es umsetzen würde. LG
DieFeeam 30.01.2023 | 18:19
Alles wird gut!
Na so wasam 31.01.2023 | 16:34
@von KSC Ich weiß nicht wo Sie arbeiten, aber wir übermitteln Monatlich für mehr als 17 Tsd. Mitarbeiter die Daten ,und die Frist zum Februar des Folgejahres dient wie schon beschrieben für den Fein Abgleich . Bei uns wechseln täglich/wöchentlich/monatlich/jährlich die Mitarbeiter ,die sollen dann wohl warten bis ins kommende Jahr oder wozu ist eine Lohnbuchhaltung da wenn das zu viel Bürokratie wäre ,wo sowieso alles Digital abgewickelt wird?
W°lfgangam 31.01.2023 | 21:27
Zitat von Na so was anzeigen
Oha ...wohl 'Post' mit bis runter Tagesverträgen für 'Galeeren-Knechte' /Ruder am Tag drauf wieder abgeben müssen/spring zurück ins Wasser - löblich, dass Sie sich dann auch an die Meldefristen halten/müssen ...Bravo! Ist aber nicht zielführende Antwort, für durchgehend/überjährig Beschäftigte, die schon im Januar die Jahresmeldung im Rentenkonto erwarten ;-) Gruß w.
42am 01.02.2023 | 13:26
Zitat von Na so was anzeigen
1. Ja. 2. Gerade diese Mitarbeiter, denn Ihre Firma wird nicht die einzige sein, die Beiträge für diese Mitarbeiter in einem Jahr abführt. 3. Was hat die Lohnbuchhaltung damit zu tun? Arbeitgeber ist Arbeitgeber und Rentenversicherung ist Rentenversicherung. Es wird noch weitere 'Vertragspartner' geben. 4. Wo wird denn in D alles digital abgewickelt? Das Vorgehen, die Regeln und die Systeme sind nunmal so, weil jemand gemeint hat, das es Sinn macht. Reden Sie mit diesen 'jemands', wenn Sie das ändern wollen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026