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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte + Minijob 450 €

von Harms17.10.2014 | 07:47
1674 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich möchte am 01.04.2015 in Rente für langjährig Versicherte gehen. Nun habe ich auf der Seite der Rentenversicherung 450 € zu meienr Rente dazuverdienen darf. Darf ich die 450 € unabhängig von meiner Rentenhöhe beziehen oder richtet sich das nach den Grundfreibetrag? Der Grundfreibetrag für Verheiratet liegt ja bei 16.708 €, darf ich zu diesen Freibetrag noch 450 € im Monat hinzuverdienen oder es der maximal Betrag den ich haben darf (Rente+ Minijob Ehefrau+ Minijob Ich)? Ich hoffe ich konnte die Frage einigermaßen verständlich erklären. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank im Vorraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harms,

die User Kai-Uwe und senf-dazu haben Ihnen schon die richtige Antwort gegeben.

Sie dürfen zu Ihrer Altersrente bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Einkünfte Ihrer Ehefrau werden nicht berücksichtigt.

Der von Ihnen genannte Grundfreibetrag betrifft das Steuerrecht. Auskünfte, ob und ab welcher Höhe von Einkünften Steuern zu zahlen sind, erhalten Sie beim Finanzamt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harms,

Sie habes es richtig verstanden....

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Kai-Uweam 17.10.2014 | 08:02
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. +X. Lebensjahres) dürfen alle Rentner maximal 450 EUR hinzuverdienen, ohne dass eine Kürzung der Rentner erfolgt. Der "Grundfreibetrag für Verheiratet", den Sie da nennen hat nichts mit dem Rentenanspruch zu tun.
senf-dazuam 17.10.2014 | 11:28
Hier wird höchstens die Rente gekürzt :) Harms, lassen Sie sich von einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe eine Rentenauskunft erstellen, in der die beabsichtigte Rente für langjährig Versicherte dargestellt wird. Dort wird auch aufgelistet, wie Ihre Hinzuverdienstgrenzen exakt aussehen. Jenseits der 450 Euro pro Monat (zweimal im Jahr dürfen diese auch überschritten werden) orientieren sich die Hinzuverdienstgrenzen nämlich an Ihrer Verdienstsituation in den letzten Jahren. Der Grundfreibetrag kommt dann wieder bei der Besteuerung ins Spiel, dort werden Renten und Einkommen zusammen betrachtet. Bei den Hinzuverdienstgrenzen ist auch nicht jedes Einkommen relevant. Lesen Sie einmal die Infos der DRV dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… sowie die Broschüren zum Thema (rechts unten auf der angegebenen Seite).
Harmsam 17.10.2014 | 16:04
Danke erstmal für die schnellen Antworten. Das heißt also ich darf 450 € dazuverdienen solange ich nicht die Regelaltesrente habe. Das spielt es such keine Rolle ob ich 1250 € oder 1500 € Rente bekomme. Das betrifft dann nur meine Steuerlast die ich evt. aufgrund des überschreitens des Grundfreibetrages hätte. Richtig?
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