Hallo Harms,
die User Kai-Uwe und senf-dazu haben Ihnen schon die richtige Antwort gegeben.
Sie dürfen zu Ihrer Altersrente bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Einkünfte Ihrer Ehefrau werden nicht berücksichtigt.
Der von Ihnen genannte Grundfreibetrag betrifft das Steuerrecht. Auskünfte, ob und ab welcher Höhe von Einkünften Steuern zu zahlen sind, erhalten Sie beim Finanzamt.