Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte oder Rente für Schwerbehinderte

von Besserwisser18.09.2018 | 00:32
100 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Erste Frage: Ich kann entweder als besonders langjährig Versicherter oder als Schwerbehinderter ab 01.01.2019 abschlagsfrei in Rente gehen. Was ist besser? Zweite Frage: Ich habe 2018 unter anderem auch Krankengeld bezogen. Ist eine Hochrechnung für die letzten 3 Monate 2018 (Ich werde die letzten 3 Monate "normales" Gehalt von meinen Arbeitgeber beziehen) besser für die Rentenhöhe oder die tatsächliche Beiträge?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.09.2018 | 09:39

Hallo Besserwisser,

die Rentenart spielt bei Ihnen keine Rolle, sobald die Anspruchsvoraussetzungen für beide Renten vorliegen.

Der Vorteil der Rente für Schwerbehinderte liegt darin, dass Sie einfach die Möglichkeit haben noch eher zu gehen (mit Abschlägen).

Wir empfehlen oft, keine Hochrechnung machen zu lassen. Denn wenn die Hochrechnung durchgeführt wird, kann eventuell tatsächlich höher ausfallendes Entgelt nicht mehr berücksichtigt werden.

8 Antworten

Jonnyam 18.09.2018 | 08:14
Haben Sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Scherbehinertenente denn nicht schon Ende 2018? Das wäre nämlich steuerlich günstiger und könnte nach dem Flexirentengesetz auch mit dem Hinzuverdienst aus der Beschäftigung günstiger sein.
W*lfgangam 18.09.2018 | 21:35
Hallo Besserwisser, Rentenbeginn vor dem 01.01.2019 als AR wegen GdB kann interessant sein/neben dem vollem Beschäftigungseinkommen - dazu befragen Sie aber besser Ihre örtliche Beratungsstelle, was der kleine Rentenabschlag neben der *Weihnachtsrente zusätzlich bedeutet und wann Sie den zunächst finanziellen Vorteil aus der zusätzlichen Renten(Teil)zahlung neben der Beschäftigung irgendwann später mal aufgebraucht haben. Easy Money, wenn man es richtig macht - *Scheißberechnung/Zeitaufwand für jeden Berater ;-) Gruß w.
Rentenschmiedam 19.09.2018 | 07:35
Hallo, immer dran denken dass derjenige der auf die Hochrechnung verzichtet auch seinen Rentenbescheid erst nach Rentenbeginn erhält da ja die Abrechnung und Meldung des letzten Monats vor Rentenbeginn durch den Arbeitgeber abgewartet werden muss. Zum Einen gibt es dann keine laufende Zahlung zum Rentenbeginn sondern irgendwann später wenn der Arbeitgeber endlich gemeldet hat und zum Zweiten kann man dann u.U. solange auch keine Betriebs- oder Privatrente beantragen weil man dazu meist den Rentenbescheid braucht. Bei mir klingelt oft genug das Telefon von Leuten die bei der Antragstellung verzichtet haben, damit sie noch die paar EURO aus der Weihnachtsgeldabrechnung o.ä. mitnehmen können und dann ab Rentenbeginn ohne Geld dastehen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied und ein kompetenter Berater wird Ihnen diesen Floh wahrscheinlich nicht ins Ohr setzen. Beste Grüsse
Rentenschmiedam 21.09.2018 | 13:10
Hallo und Mahlzeit, ja das stimmt schon: WENN der Arbeitgeber die Abrechnung und Meldung zügig macht und WENN bei der DRV dann nicht zufällig leider ein paar Kollegen ausgefallen sind und Rückstände entstehen, dann kann es auch noch klappen. Erfahrungsgemäß ist das aber die Ausnahme. Die Meldungen der Arbeitgeber gehen meist erst frühestens am Ende des ersten Rentenmonats ein und dass zuwenig Personal da ist und entsprechende Rückstände bestehen ist zumindest bei einigen Trägern leider schon seit geraumer Zeit traurige Realität. Mit besten Grüssen
Paulam 24.09.2018 | 07:14
.....heißt das übersetzt, dass wenn ich mit meinen 55Jahren eine Hochrechnung habe machen lassen (wegen GdB über Anwalt), meine Rente auf dem zu erwartenden Gehalt der letzten Zeit hochgerechnet wurde nicht mehr steigt? Trotz etwaiger Gehaltserhöhungen? oder bezieht sich diese Aussage nur auf den Zeitraum nach Rentenantrag. Gruß Paul
Mondkindam 24.09.2018 | 08:26
Hallo Paul, es geht hier nur um die letzten drei Monate vor Rentenbeginn.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026