Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Besserwisser,
die Rentenart spielt bei Ihnen keine Rolle, sobald die Anspruchsvoraussetzungen für beide Renten vorliegen.
Der Vorteil der Rente für Schwerbehinderte liegt darin, dass Sie einfach die Möglichkeit haben noch eher zu gehen (mit Abschlägen).
Wir empfehlen oft, keine Hochrechnung machen zu lassen. Denn wenn die Hochrechnung durchgeführt wird, kann eventuell tatsächlich höher ausfallendes Entgelt nicht mehr berücksichtigt werden.
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