Hallo Gabriele,
bei einer vorgezogenen Altersrente gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro im Kalenderjahr. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch für das Jahr 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46060 Euro im Kalenderjahr angehoben worden. Sofern Sie die zulässige Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, wird bei der Altersrente kein Abzug vorgenommen. Ob Sie bei Bezug von einer vorgezogenen Altersrente Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, kann von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Agentur für Arbeit.