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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte und weiter arbeiten

von Brigitte 11.02.2023 | 05:58
1404 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich kann und möchte ab Seeptember nach 45 Arbeitsjahren (Voraussetzungen sind erfüllt) die Rente beantragen und weiter arbeiten. Allmählich möchte ich auf nur noch drei Arbeitstage in der Woche übergehen. Was müsste ich alles berücksichtigen und wie sollte ich da die Schritte gehen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgitte,

Sie sollten die Regelungen zur Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen, sich bei Ihrer Krankenkasse über Beitragspflicht und Anspruch auf Krankengeld neben einem Rentenbezug informieren, sich ggf. bei Ihrer betriebsrentenzahlenden Stelle informieren, sich ggf. über steuerliche Auswirkungen des parallelen Bezugs von Rente und Entgelt informieren und natürlich den Rentenantrag (ggf. als Teilrente) rechtzeitig bis spätestens im September 2023 stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Abschlägeam 11.02.2023 | 08:51
Hallo Brigitte, ein Blick in den Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ob dort etwas steht, was mit dem Arbeitsverhältnis bei 'Rente' passiert. Ggfs. mit der Personalabteilung/Betriebsrat klären. Dort auch klären, ob die Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist. Dies alles kann die DRV nicht beurteilen. Und ansonsten den Rentenantrag rechtzeitig stellen (ca. 3 Monate vor gewünschtem/möglichem Rentenbeginn) und vorher noch einmal prüfen, ob wirklich alle 'alten' Lücken bereits gefüllt sind, das Konto also geklärt ist, damit es nicht zu unerwünschten Verzögerungen kommt. Und mit der Krankenkasse klären, ob Sie als Vollrentner dann einen Anspruch auf Krankengeld aus Ihrer weiteren Beschäftigung hätten oder nur als Teilrentner (10-99,99%). Evtl. finden Sie auch hier noch hilfreiche Tipps https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Reutersam 11.02.2023 | 12:06
Informieren Sie sich vor allem auf den Internetseiten der gesetzlichen Krankenkassen, bevor Sie sich auf mdl. Aussagen von der KK verlassen Bei einer (z.B. 99 Prozent) Teilrente wegen Alters besteht unabhängig vom Alter ein Anspruch auf Krankengeld. Sie zahlen in diesem Fall schließlich auch weiterhin den vollen KV Beitrag aus ihrer Beschäftigung. Bei einer Vollrente sparen sie dagegen (und auch ihr Arbeitgeber) 0,3 Prozent, da sie dann nur den ermäßigten Beitrag zur KV zahlen müssen und somit keinen KG Anspruch haben. D.h. in diesem Fall müssen auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie eine Teilrente beziehen, unabhängig davon, was in ihrem Arbeits bzw Tarifvertrag bezieht Entscheiden sie sich daher auf ein paar Cent der Rente zu verzichten um sich den Krankengeldanspruch oder auch den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu sichern, denken Sie bitte daran, wenn Sie eine Betriebsrente beziehen können, sich auch bei dieser Stelle zu erkundigen, wie sich ein Teilrentenbezug auswirkt. Bei der VBL eine Betriebsrente für den öffentlichen Dienst ist in der Satzung geregelt, dass zunächst für einen Monat eine Vollrente bezogen werden muss, damit auch bei einer Teilrente von der gesetzlichen Rentenversicherung die Betriebsrente gezahlt wird. Bei anderen Betriebsrenten können abweichende Bedingungen bestehen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie sich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Hinsicht keine Sorgen machen. Da ist es bundesweit einheitlich geregelt, zumindest was die Rentenleistungen betrifft ( bei Reha-Leistungen und Präventionsleistungem mit diversen Pilotprojekten ist das leider nicht immer so). Wann erhalte ich als Rentner kein Kran­ken­geld? Informationen für TK-Versicherte Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen: Vollrente wegen Alters, Rente wegen voller Erwerbsminderung... In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.
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