Hallo Nina,
der Rentenbeginn im Jahr 2024 bezieht sich bei Jahrgang 1958 auf die Regelaltersrente. Sofern die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind, kann Ihr Bekannter bereits in diesem Jahr abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. In der Rentenauskunft finden Sie die Aussagen darüber, ob die 45 Jahre erfüllt sind und wann der Rentenbeginn aufgrund des Geburtsjahrgangs ist.