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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährige Versicherte, weiterhin arbeiten und Rentenpunkte sammeln

von Fotine16.12.2022 | 09:20
1053 Ansichten
6 Antworten

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Als Jahrgang 1960 (Mai) und besonders langjährig Versicherte kann ich mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, mit 12 % Abschlag schon mit 63 Jahren und einem Monat. Mit 63 Jahren und einem Monat wäre ich Frührentner, könnte 2023 bis zu 99 % meines Einkommens hinzuverdienen und hätte weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld. Ich habe gelesen, dass wer als Frührentner weiterarbeitet, weiterhin Rentenpunkte sammelt, die bei Eintritt in das reguläre Rentenalter bei der Rentenzahlung berücksichtigt werden. Meine Frage: Erfolgt die Sammlung der Rentenpunkte in gleicher Höhe, als ob ich voll (bzw. zu 99%) gearbeitet hätte ohne den vorzeitigen Renteneintritt mit 63 Jahren und einem Monat? Wenn ich da dann mit 64 Jahren und 4 Monaten meine Arbeit (neben Frührentenbezug)beende, hätte ich statt 12% Abschlag (63 Jahre und ein Monat) nur noch 7,2 % Abschlag zu meinem regulären Renteneintrittsalter am 01.10.2026. Ist das korrekt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fotine,

für die Beiträge, die Sie nach Beginn der Altersrente aufgrund Ihrer Beschäftigung entrichten, werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschlagsentgeltpunkte berechnet. Diese Zuschlagsentgeltpunkte erhalten keinen Abschlag.

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit dem 63. Lebensjahr vorzeitig mit Abschlag in Anspruch genommen werden.

Nehmen Sie eine 99% Rente in Anspruch, wird 1% der Entgeltpunkte noch nicht in Anspruch genommen. Für diese noch nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ermittelt sich der Abschlag erst, wenn Sie eine Vollrente in Anspruch nehmen.

Sollte dies mit Erreichen der Regelaltersgrenze der Fall sein, ergibt sich für die 1% Entgeltpunkte, die nicht in Anspruch genommen wurden, kein Abschlag.

Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist ausgeschlossen. Wenn Sie daher bereits mit dem 63. Lebensjahr eine Altersrente in Anspruch nehmen, können Sie nicht später in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln.

Wenn Sie dann mit dem 64. Lebensjahr und 4 Monaten eine Vollrente in Anspruch nehmen wollen, ergibt sich für die verbliebenen 1% Entgeltpunkte ein Abschlag von 7,2%.

Die 99% der Entgeltpunkte, die bereits bei einer Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen wurden, behalten den Abschlag, der bei Rentenbeginn ermittelt wurde.

Haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt und beantragen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ohne dass Sie vorher eine Rente bezogen haben, ergibt sich für keine der Entgeltpunkte ein Abschlag, da diese Rente abschlagsfrei gezahlt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen sich ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Melliam 16.12.2022 | 14:07
nicht 99 % arbeiten. Nur 99 % Rente müssen Sie nehmen, wenn sie Krankengeld haben wollen
LScham 16.12.2022 | 14:22
Die Aussage vom Experten, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Minderungen der Entgeltpunkte hat will ich insoweit konkretisieren, mit Bezug auf Ihre Frage, dass lt. gesetzlicher Regelung diese Rente grundsätzlich nicht früher, nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, woraus sich zwangsläufig dann auch keine Minderung der Entgeltpunkte ergeben.
LScham 16.12.2022 | 17:35
User "oh Mann", habe mir erlaubt es Ihnen nachzumachen
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