Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für EHler der häufig die Länder wechselt

von aem24.01.2017 | 03:07
1311 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Folgendes Szenario: Ich bin 31 und habe bisher so weit ich weiß kaum oder nichts in die GRV eingezahlt, da ich nach dem Studium erst ein Praktikum in Deutschland absolviert habe (ich glaube während dieser neun Monate hat mein damaliger Arbeitgeber geringe Beiträge gezahlt) und dann zwei Jahre als UN Volunteer in Indien war. Als UN Volunteer ist man leider weder über das deutsche noch über das UN Rentensystem abgesichert. Ich hätte mich also besser schon vor Indien um eine private Rente gekümmert... Nach Indien bin ich mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) nach Kambodscha gezogen. Hier werde ich ab nächstem Monat eine Stelle als Landesdirektor einer kleinen, hauptsächlich aus privaten Spenden aus Deutschland finanzierten Nichtregierungsorganisation antreten. Da ich beabsichtige auch in Zukunft in diesem Bereich zu arbeiten, werden wir mit großer Sicherheit auch den Rest unseres Berufslebens in einer Reihe von Entwicklungsländern leben und arbeiten. Jetzt stellt sich also die Frage wie ich mich in Sachen Rente aufstelle? Ist eine freiwillige RV sinnvoll? Und wenn ja. Sollte ich den Mindestbetrag zahlen oder versuchen mehr zu investieren? Was geschieht wenn ich von einer Institution eingestellt werde die in die deutsche GRV einzahlt (bspw. die GIZ, Brot für die Welt etc) oder die ihr eigenes Rentensystem hat (bspw. die Vereinten Nationen). Verfallen meine Ansprüche aus der freiwilligen Versicherung dann oder kann ich diese weiter zahlen/pausieren? Ich bin wirklich verunsichert und will mich vernünfig absichern. Für jede Hilfe bin ich dementsprechend dankbar. Beste Grüße, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo aem,

grundsätzlich ist eine freiwillige Beitragszahlung auch aus dem Ausland möglich für Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder eine Vorversicherungszeit in Deutschland nachweisen können. Eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, wenn parallel keine Pflichtversicherung besteht. Sofern Sie also bei einer Organisation angestellt werden sollten, die Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlt, wäre für diesen Zeitraum die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.

Bereits früher eingezahlte freiwillige Beiträge bleiben weiterhin gültig.

Inwieweit sich allerdings die freiwillige Beitragszahlung in Ihrem Fall empfiehlt, kann nicht beurteilt werden. Auf unserer Homepage finden Sie eine Informationsbroschüre zur freiwilligen Beitragszahlung.

Diese kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

VSNRam 24.01.2017 | 11:44
Hallo Michael, es scheint so, dass Sie leicht panisch bzgl. der Altersversorgung sind, da Ihre Arbeitgeber wohl kaum bis gar nicht in die deutsche RV gezahlt haben. Wie Sie bereits selbst sagen, käme da die Freiwillige Beitragszahlung für Sie in Frage. Diese können Sie auch als Deutscher im Ausland zahlen! Aber nur so lange Sie nicht pflichtversichert sind,z.B. über die von Ihnen genannten Organisationen. Sobald eine solche Organisation für Sie Beiträge in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zahlt, entfällt Ihr Anspruch sich freiwillig zu versichern. Denn nur Personen, die versicherungsfrei sind haben das Anrecht auf eine freiwillige Versicherung. Eine zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge (neben einer Pflichtversicherung), die die Rente erhöhen ist nicht mehr vorgesehen. Sie zahlen also entweder nur einen Pflichtbeitrag oder einen freiwilligen Beitrag. Bereits gezahlte freiwillige Beiträge werden nicht verfallen, sobald Sie pflichtversichert sind. Sie bleiben in Ihrem Rentenkonto bis zum Leistungsfall hinterlegt! Bezüglich der Höhe von freiwilligen Beiträgen ist grundsätzlich zu sagen, dass ein höherer Beitrag auch am Ende eine höhere Rente ausmacht (einfaches Rechenprinzip in der gesetzlichen RV). Momentan würden Sie für einen Monat freiwillige Beitragszahlung mindestens 84,15 EUR zahlen. Lassen Sie sich doch durch Ihren RV-Träger einige Berechnungsbeispiele zukommen. Dann können Sie genau sehen, ob die Rentenhöhe sich für Sie lohnt. Alternativ können Sie mit diesem Hintergrund Wissen ja auch private Versicherungen ( die evtl. höher sind) anschauen. Und wie bereits erwähnt sobald Sie bei einer Organisation sind, die Pflichtbeiträge in die deutsche RV zahlt, erhalten Sie hier auch einen Anspruch (Aber Achtung; Mindestens 5 Jahre Beitragsjahre braucht es für einen Anspruch auf Regelaltersrente! Freiwillige Beiträge zahlen für die 5 Jahre mit, evntl. könnten Sie sich so einen Anspruch auf Regelaltersrente schaffen)
VSNRam 24.01.2017 | 11:44
Hallo Michael, es scheint so, dass Sie leicht panisch bzgl. der Altersversorgung sind, da Ihre Arbeitgeber wohl kaum bis gar nicht in die deutsche RV gezahlt haben. Wie Sie bereits selbst sagen, käme da die Freiwillige Beitragszahlung für Sie in Frage. Diese können Sie auch als Deutscher im Ausland zahlen! Aber nur so lange Sie nicht pflichtversichert sind,z.B. über die von Ihnen genannten Organisationen. Sobald eine solche Organisation für Sie Beiträge in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zahlt, entfällt Ihr Anspruch sich freiwillig zu versichern. Denn nur Personen, die versicherungsfrei sind haben das Anrecht auf eine freiwillige Versicherung. Eine zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge (neben einer Pflichtversicherung), die die Rente erhöhen ist nicht mehr vorgesehen. Sie zahlen also entweder nur einen Pflichtbeitrag oder einen freiwilligen Beitrag. Bereits gezahlte freiwillige Beiträge werden nicht verfallen, sobald Sie pflichtversichert sind. Sie bleiben in Ihrem Rentenkonto bis zum Leistungsfall hinterlegt! Bezüglich der Höhe von freiwilligen Beiträgen ist grundsätzlich zu sagen, dass ein höherer Beitrag auch am Ende eine höhere Rente ausmacht (einfaches Rechenprinzip in der gesetzlichen RV). Momentan würden Sie für einen Monat freiwillige Beitragszahlung mindestens 84,15 EUR zahlen. Lassen Sie sich doch durch Ihren RV-Träger einige Berechnungsbeispiele zukommen. Dann können Sie genau sehen, ob die Rentenhöhe sich für Sie lohnt. Alternativ können Sie mit diesem Hintergrund Wissen ja auch private Versicherungen ( die evtl. höher sind) anschauen. Und wie bereits erwähnt sobald Sie bei einer Organisation sind, die Pflichtbeiträge in die deutsche RV zahlt, erhalten Sie hier auch einen Anspruch (Aber Achtung; Mindestens 5 Jahre Beitragsjahre braucht es für einen Anspruch auf Regelaltersrente! Freiwillige Beiträge zahlen für die 5 Jahre mit, evntl. könnten Sie sich so einen Anspruch auf Regelaltersrente schaffen)
W*lfgangam 24.01.2017 | 22:28
Hallo Experte/in, 'Service' wäre, wenn Sie sowohl die eigene Homepage genannt, als auch die Information verlinkt hätten ...mein ja nur, oder schreiben Sie grad noch einen Info-Brief an den Fragenden? ;-) Gruß w. PS: Soooo ganz langsam sollte man doch mal geschnallt haben, wo wir _hier_ sind ...
aemam 25.01.2017 | 07:52
Was muss ich denn tun bzw. an wen muss ich mich mit welchen Informationen wenden, damit man das beurteilen kann? Da mein neuer Arbeitgeber in Kambodscha registriert ist, wird der auch nicht ins deutsche System einzahlen. D.h. eine freiwillige Versicherung käme in Frage. Ohne das wirklich genau sagen zu können, gehe ich davon aus, dass ich nach der Anstellung in Kambodscha bei unterschiedlichsten Hilfsorganisationen mit Sitz in verschiedenen Ländern arbeiten werde. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine dieser zukünftigen Anstellungen bei einer Organisation ist die in Deutschland sitzt und dann wieder in die GRV für mich einzahlt ist sehr hoch. Das werden dann aber wie gesagt nur ein paar Jahre sein. Nehmen wir an ich fange sofort an freiwillig zu zahlen und wechsele nach 2 Jahren zu einer deutschen Hilfsorganisation. Die zahlt dann für mich in die GRV ein. Die freiwilligen Beiträge werden dann eingefroren, korrekt? Wenn ich mich dann im übernächsten Job wieder freiwillig versichere, werden mir die ersten 2 Jahre mit angerechnet? Wenn ich freiwillige Jahre "sammeln" kann, käme ich bis zum Rentenalter mit Sicherheit auf irgendwas zwischen 5 und 15 Jahren in denen ich freiwillige Beiräge gezahlt habe. Macht das Sinn oder sollte ich die freiwillige Rentenversicherung komplett vergessen und sofort anfangen 100 Euro im Monat in eine private Rente zu investieren? Genau genommen muss ich mich ja jetzt um noch mehr als nur die Rente kümmern. Krankenversicherung und BU habe ich bereits abgeschlossen. Zur Sozialversicherung gehören ja aber auch noch Arbeitslosenversicherung (ALV), Pflegeversicherung (PV) und die Gesetzliche Unfallversicherung (UV). Muss ich mich die letztgenannte jeweils separat kümmern oder gibt es Pakete für Selbstständige und/oder Deutsche im Ausland? Vielen Dank für das Feedback! Beste Grüße, Michael
VSNRam 25.01.2017 | 08:52
Hallo Michael, bezüglich einer genauen Berechnung wie hoch eine evntl. Altersrente wäre, müssten Sie sich an Ihren aktuell Kontoführenden Träger wenden. Sollte Sie schon mal eine Renteninformation, einen Versicherungsverlauf o.ä. von Ihrem RV-Träger bekommen haben, werden Sie darauf sicher eine Telefonnummer finden, an die Sie sich wenden können. Ansonsten klingeln Sie einfach bei dem in Ihrem Bundesland ansässigen Träger durch, der kann Ihnen sagen, wo Ihr Konto geführt wird. Dieser Träger kann dann nämlich auf Grund der bereits hinterlegten Daten in Ihrem Versicherungskonto eine genauere Auskunft erteilen. Geben Sie diesem an, an wie lange und in welcher Höhe Sie Beiträge zahlen möchten. Wie bereits erwähnt bleiben die freiwilligen Beiträge in Ihrem Konto hinterlegt, bis es zu einer Rentenauszahlung kommt. Dabei ist es egal wann und wo Sie eine Beschäftigung aufnehmen, aus der eine Beitragszahlung zur deutschen RV hervorgeht. Einzig zu beachten ist, dass Sie bei einer Pflichtversicherung keine freiwilligem Beiträge mehr zahlen dürfen! Was aber an freiwilligen Beiträgen bereits eingezahlt wurde, wird so schnell nicht verfallen. Bedeutet, dass auch bei einer "zweiten" freiwilligen Versicherung die "erste" freiwillige Versicherung immer noch berücksichtigt wird. Ob sich denn nun eine solche freiwillige Zahlung lohnt, kann hier so pauschal nicht geklärt werden. Dazu müssten Sie sich an Ihren Träger wenden. Da wir keine Kenntnis haben, welche Zeiten bereits in Ihrem Konto hinterlegt sind und dadurch die Rentenhöhe beeinflussen können. Zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung kann keine Aussage getroffen werden, da es sich hier um ein Rentenforum handelt!
aemam 25.01.2017 | 10:26
Ich habe mittlerweile mit meinem Rententräger telefoniert und erfahren, dass ich selbst wenn ich für 36 Jahre (angenommen Rente mit 67) die etwa 84 Euro Mindestbeitrag zahle, bei 162 Euro Rente im Monat rauskomme. Das macht also keinen Sinn. Mir wurde gesagt, dass ich 36 Jahre lang ca 780 Euro im Monat einzahlen müsste, um bei 1500 Euro Rente zu landen. Wie ihr euch denken könnt, sind die Gehälter in Entwicklungsländern nicht annähernd hoch genug um solche Summer zu zahlen. Für BU, Krankenkasse und Rente habe ich 400 Dollar im Monat zur Verfügung. Davon gehen stand jetzt 100 Dollar für die Krankenversicherung drauf und ein noch ungeklärter Beitrag für die BU. D.h. ich könnte bis zu 200 USD (186 Euro) in die Altersvorsorge investieren. Wie würden die Experten hier dieses Geld anlegen? Beste Grüße, Michael
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026