Hallo aem,
grundsätzlich ist eine freiwillige Beitragszahlung auch aus dem Ausland möglich für Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder eine Vorversicherungszeit in Deutschland nachweisen können. Eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, wenn parallel keine Pflichtversicherung besteht. Sofern Sie also bei einer Organisation angestellt werden sollten, die Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlt, wäre für diesen Zeitraum die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Bereits früher eingezahlte freiwillige Beiträge bleiben weiterhin gültig.
Inwieweit sich allerdings die freiwillige Beitragszahlung in Ihrem Fall empfiehlt, kann nicht beurteilt werden. Auf unserer Homepage finden Sie eine Informationsbroschüre zur freiwilligen Beitragszahlung.
Diese kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.