Anspruch auf eine Regelaltersrente haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit ein Jahr. Bei drei erzogenen Kindern sind somit 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit auf die Wartezeit anzurechnen. An der erforderlichen Wartezeit fehlen somit noch 24 Kalendermonate. Diese noch fehlenden Wartezeitmonate können durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen ausgeglichen werden. Der freiwillige Beitrag ist mindestens in Höhe von 79,60 Euro monatlich zu entrichten. Der frühestmögliche Rentenbeginn (vorausgesetzt für das Jahr 2007 werden die 12 freiwilligen Beiträge noch in diesem Jahr gezahlt) ist der 01.01.2009.