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Rente für langjährig Versicherte

von Monmarie08.06.2009 | 14:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bereits jetzt (mit 58) die 35 Jahre Beiträge eingezahlt, um Anspruch auf die vorgezogene Rente mit 63 zu haben. Ich plane, mit 60 oder 61 in den Vorruhestand zu gehen und die 2 bis 3 Jahre vom Ersparten zu überbrücken. Frage geht das, oder muß ich direkt in den Jahren vor Rentenbeginn Beiträge einzahlen.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen zu können, müssen nur die bekannten Voraussetzungen vorliegen. Es ist nicht Voraussetzung, dass Sie in den letzten Jahren eine Beitragsleistung nachweisen.

6 Antworten

F U Nam 08.06.2009 | 14:31
Einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte haben Versicherte, die 1. das 63. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monaten) erfüllt haben, 3. die Hinzuverdienstgrenzen bis zur Regelaltersrente einhalten. Sollen Sie sich entscheiden vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, wäre es sinnvoll bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen, um Abzuklären: 1. wann ein Rentenanspruch möglich ist und 2. ob eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen angeraten ist, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren.
Tschackaam 08.06.2009 | 16:08
also so über den Daumen würde ich mal schätzen, dass Sie noch bis 1951 geboren sind oder? Vom Namen her würde ich sagen Sie sind eine Frau,richtig? Warum wollen Sie denn dann bis 63 warten? wenn Sie ab dem 40.Lj. mehr als 10 Jahre (mind.121 KM) mit Pflichtbeiträgen belegt haben, können Sie schon ab 60 in Altersrente für Frauen! Klar haben Sie dann höhere Abschläge, aber ohne Leistung bis 63 zu überbrücken ist eine "Milchmädchenrechnung" glauben Sie mir. In diesem Fall ist weniger letztendlich mehr! Nehmen wir mal ein Beispiel ok? Sie haben ab dem 60.Lj. einen Rentenanspruch von sagen wir mal 1000.- EUR Brutto. Jetzt ziehen wir 18 % ab ok? Verbleiben 820.- EUR. Kranken und Pflegeversicherung ca. 10,5 % also Netto unterm Strich etwa 735.- EUR ab 60! Jetzt gehen Sie mit 63 in Rente und haben aber von 60-63 keine Beiträge mehr gezahlt, ok soweit? Ergo Rentenhöhe (fiktiv) auch 1000.- EUR nur der Abschlag ist geringer (7,2 %) Brutto also 928.- EUR minus KV und PV 10,5 % also Netto ca. 830.- EUR Macht eine Differenz von satten 95.- EUR. So Sie haben jetzt aber vom 60.Lj an jeden Monat auf 735.- EUR verzichtet (und hier ist die evtl. freiw. Krankenversicherung die Sie zahlen müssen noch gar nicht eingerechnet!) macht also 36 x 735 = 26460.- EUR die Sie nicht wollten um 830.- EUR zu kriegen. Ich hoffe, Sie können mir noch folgen! :-) 26460 : 95 = 278,53 Monate : 12 = 23... Jahre!!! Also Ihr "Nichtrentenbezug" macht sich erst bemerkbar, wenn Sie 86 Jahre alt sind! Ich sag ja, manchmal ist weniger doch mehr! Tipp: Beratungstelle aufsuchen und Probeberechnung erstellen lassen. danach sind Sie um einiges schlauer! Tschacka
LSam 08.06.2009 | 16:29
Bevor Sie Angespartes verbrauchen, nur um Rentenminderungen zu vermneiden oder zu reduzieren, bleibt auch noch die Option, sich Beendigung der Arbeit Arbeitslos zu melden. Wegen Eigenverschulden gibt es da sicher erst mal eine Sperrzeit, aber danach beziehen Sie ALG 1 für mindestens 18 Monate und sind dem 63. Lbj ein erhebliches Stück näher gerückt. Auch für den Fall, dass eine Rente als Frau zutreffend ist, sollten sie die Möglichkeit der Arbeitslosigkeit noch nutzen.
monmarieam 08.06.2009 | 17:24
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Berechnungen. Leider beantworten sie nicht meine Frage: muss ich unmittelbar vor der Rente für langjährig Versicherte beschäftigt sein und Beiträge zahlen oder reicht es, wenn ich irgendwann im Leben die 35 Beitragsjahre eingezahlt habe
LSam 08.06.2009 | 17:43
monmarie, gewünschte Antwort folgt sogleich: Für die von Ihnen angepeilte Rentenart müssen nach Erfüllung der rentenrechtlichen Voraussetzungen, die schon genannten 35 Jahre, bis zur Inanspruchnahme dieser Rentenart, nicht zwingend beschäftigt sein, bleiben.
Tschackaam 09.06.2009 | 09:18
ach mensch, ich kann Sie wohl nicht überzeugen? @LS hat natürlich Recht hinsichtlich einer möglichen Arbeitslosigkeit (Überbrückung bis zur Rente) Habe aus Ihrer Anfrage für mich entnommen, dass das für Sie nicht in Frage kommen würde. Also wenn Sie es so wollen, dann ist es völlig gleich, ob Sie zum Rentenbeginn arbeiten oder Hausfrau sind, da die 35 j.WZ bereits erfüllt ist. Alles Gute wünscht Tschacka
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