Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente für langjährige Versicherte

von Gandalf jun.14.08.2008 | 16:24
1309 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich bin Jahrgang 1953 (männl., nicht schwerbehindert, Regelsaltersgrenze wird im Okt. 2018 erreicht) und habe lt. der letzten Rentenauskunft ca. 38 Versicherungsjahre; somit erfülle ich die 35-J.-Wartezeit für eine Altersrente für langjährige Versicherte. Mit meinem ex-Arbeitgeber habe ich einen Frühpensionsvertrag abgeschlossen; hierin sichert mir mein Arbeitgeber bis zur frühestmöglichen Altersrente monatliche Zahlungen zu. Aus heutiger Sicht kann ich -mit den bekannten Abschlägen- zum 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Mein ex-Arbeitgeber hat mich aufgefordert, entweder weiterhin bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet zu bleiben, einen RV-pflichtigen Job auszuüben oder monatl freiwillige Mindestbeiträge (79 €) zu zahlen, damit ich bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn weitere anrechnungsfähige Monate der Rentenversicherung erhalte. Meine Frage: ist dies notwendig ? zum heutigen Zeitpunkt habe ich die Mindest-Wartezeit schon überschritten und müsste doch eigentlich die restliche Zeit bis zum 63. Lebensjahr keine weiteren Beitragsmonate mehr nötig haben (Rentenverlauf wegen Erwerbsminderung spielt keine Rolle). Mein ex-Arbeitgeber will sich anscheinend gegen künftige mögliche Gesetzesänderungen absichern ; falls z.B. bei der Altersrente für langjährig Versicherte künftig 40 Jahre Wartezeit verlangt würden oder die letzten 5 Jahre vor Renteneintritt ununterbrochen mit anrechnungsfähigen Zeiten belegt sein müssten, würde ich die Voraussetzungen für eine Rente für langjährige Versicherte nicht mehr erfüllen und könnte womöglich erst mit 65 Jahren in Rente gehen - wobei mein Arbeitgeber max. bis 63 J. Zahlungen leisten würde. Bei einem Renten-Beratungsgespräch teilte mir der Experte mir mit, dass er für mich -als rentennahen Jahrgang- kein Risiko bei evtl. künftigen Gesetzesänderungen sieht und ich von einem Vertrauensschutz ausgehen könnte. Da ich bei freiwilliger monatlicher Beitragszahlung bis zum Renteneintritt in Summe noch ca. 7-8.000 Euro an Beiträgen zahlen müsste, bitte ich um Mitteilung, ob dies aus Ihrer Sicht notwendig ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

rentennahe Jahrgänge haben in der Vergangenheit erfahrungsgemäß einen Vertauensschutz genossen. Eine Garantie über die gesetzlichen Vorschriften kann

der Rentenversicherungsträger jedoch nicht abgeben. Nach heutiger Rechtslage hätten Sie die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt.

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnis ist es trotzdem empfehlenswert, sich bei der

Agentur für Arbeit zu melden. Es werden dann Anrechnungszeiten im Rentenversicherungsverlauf berücksichtigt und eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist nicht notwendig.

Ansonsten müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, aus welchen Gründen dieser die Meldung bei der Agentur für Arbeit oder die Zahlung freiwilliger Beiträge von Ihnen verlangt und ob es Auswirkungen auf die Zahlung vom Arbeitgeber hat, wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen.

1 Antworten

KSCam 14.08.2008 | 18:29
was soll Ihnen hier ein Rentenexperte sagen? Aus Altersrentensicht ist ja alles klar - die Rente ist ab 63 möglich. Sie müssen mit dem Arbeitgeber abklären, was passiert, wenn Sie sich nicht mehr melden, oder sonst versichert sind. Möglicherweise geht es ja auch darum, dass der Arbeitgeber seine Zahlungen bei Erwerbsminderung "kürzen" kann und deshalb will, dass Sie im Fall des Falles auch den Versicherungsschutz haben. Aber wie gesagt: Was bringen Ihnen anonyme Spekulationen, lösen können Sie Ihr Problem nur mit dem AG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026