Hallo,
ja das geht. Ist die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits erfüllt, dann kommt es nicht darauf an, ob sie noch weiter beschäftigt sind oder nicht. Andernfalls wäre zu prüfen, ob und wie viele Monate für die Wartezeit noch genau fehlen. Grundsätzlich kann dies auch durch einen Minijob erfolgen. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.