Hallo NikolausJo,
die Versicherungsfreiheit für Personen, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, gilt unabhängig von der Höhe dieser Versorgung.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo NikolausJo,
die Versicherungsfreiheit für Personen, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, gilt unabhängig von der Höhe dieser Versorgung.
@Günter H. Extra für Sie habe ich jetzt noch einmal nachgefragt. Die Pension beträgt (mit Kindergeld) 3.382,39 €, zuzüglich bereits erworbene Pflege-Rente i.H. von 278,70 €. Gesamt brutto 3.661,09 €.Eine nahe Verwandte pflegt zwei behinderte Kinder. Sie ist nach meinem Kenntnisstand im Sinne der Rente für Pflege als Pensionärin "versicherungsfrei". Allerdings beträgt ihre Pension lediglich 49% des höchstmöglichenSie sollten schon noch erwähnen das die Pension trotzdem noch 1850€ beträgt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.