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Experten-Antwort

Rente für Pflegepersonen

von Ernst29.03.2023 | 09:52
194 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich pflege meine Schwester mit Pflegegrad 3. Ich befinde mich im Moment in der aktiven Phase der Altersteilzeit mit 34 Wochenstunden und habe bei der Krankenkasse einen Antrag gestellt. Dieser wurde natürlich abgelehnt.Bei meiner telefonischen Nachfrage ob diese dann in der Freizeit­ Phase gezahlt würde wurde verneint. Nun habe ich in eurer Broschüre: Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich folgenden Absatz gefunden. Erwerbstätigkeit neben der Pflege Eine neben der Pflege ausgeübte Erwerbstätigkeit von regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden in der Woche ist für die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson unschädlich. beim „Blockmodell“ für eine Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden ist die Versicherungspflicht nur während der Freizeit­ phase zulässig. Dies würde ja bedeuten das in der Freizeit­ phase ja Beiträge zur Rente bezahlt werden. Gibt es da eine Möglichkeit ein Schreiben für die Krankenkasse zu bekommen. Ernst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

ich denke es genügt, wenn Sie sich gegenüber der Pflegkasse auf unsere frei im Internet zugängliche rechtliche Arbeitsanweisung zu § 3 SGB VI, Punkt 3.1.7.8 beziehen:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Ernstam 29.03.2023 | 10:36
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ernst
W°lfgangam 29.03.2023 | 18:49
Hallo Ernst, natürlich MUSS die Pflegekasse in der PASSIVEN ATZ-Phase dann Beiträge zu Ihrem Rentenkonto zahlen! ...Ihre tatsächliche Arbeitszeit geht auf zulässige max. 30 = hier: null, um diese Bedingung für die Pflegeversicherung zu erfüllen <- nun erhalte ich Versicherungszeiten/zusätzliche 'Punkte' aus der Pflegetätigkeit für meine Rente. Offensichtlich hatte das Männchen/Mädel in der Telefon-Hotline gerade aus der Pförtner-Loge in den sachfragenden Bereich gewechselt/mit null Ahnung ... ;-)) Vergessen Sie nicht, die Pflegekassen bei/vor Beginn der passiven Phase zu kontaktieren, dass Sie ab Tag xx.yy.zzzz in die passive ATZ-Phase gehen ...nachweislich/schriftlich könnte nicht schaden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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