Hallo Ernst,
ich denke es genügt, wenn Sie sich gegenüber der Pflegkasse auf unsere frei im Internet zugängliche rechtliche Arbeitsanweisung zu § 3 SGB VI, Punkt 3.1.7.8 beziehen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung