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Rente für Schwerbechädigte

von petra15.09.2008 | 17:34
1710 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im Februar 1954 geboren u.seit 1969 in ununterbrochenem Arbeitsleben. Seit 2 Jahren habe ich 50% Schwerbeschädigung. Ich möchte nächstes Jahr die Altersteilzeit nutzen. Ab wann habe ich Rentenanspruch, auch mit Abschlag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit Schwerbehinderung auch zum Rentenbeginn vorliegt, können Sie frühestens zum 1.11.2014 (60 Jahre + 8 Monate) eine Altersrente beziehen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %.

12 Antworten

Momoam 16.09.2008 | 08:59
Zusatz zum Experte: Bitte beachten Sie dass ihr Schwerbehindertenausweis bei Rentenbeginn weiter gültig sein. Ein abschlagsfreier Rentenbeginn wäre mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich.
Wendelinam 16.09.2008 | 09:53
Liebe Experten, meines Wissens besteht für Rentner die vor Erreichen der Regelsaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze von 400 € .Gilt diese nur für die Zeit bis dahin ( z.B.von 62-65) oder dann für immer? MFG Wendelin
Schiko.am 16.09.2008 | 10:13
Können sie mir den unter- schied erklären: Der experte schrieb, soweit schwerbehinderung auch zum rentenbeginn vorliegt! Sie erklären, beachten sie dass ihr schwerbehinderten- ausweis bei rentenbeginn weiter gültig ist ( sein). MfG.
Schiko.am 16.09.2008 | 10:08
Ab dem 65. lebensjahr ist ein zusatzverdienst vogelfrei. Dies gilt natürlich nicht für die steuer. Auch wenn vorher die 400 eurogrenze zu beachten war. MfG.
MMam 16.09.2008 | 10:45
Der Hinzuverdienst ist erst ab dem erreichen der Regelsltersgrenze unbegrenzt! Bis dahin gelten die 400 EUR! 65. Lebensjahr und Erreichen der Regelaltersgrenze können voneinander abweichen!
Schiko.am 16.09.2008 | 15:49
Könnten sie mir bitte ein bei- spiel nennen, bei welcher rentenart auch schon vor 65 jahren die begrenzung von monatlich 400 nicht mehr eingehalten werden muß. MfG.
Philippam 16.09.2008 | 18:33
Hallo, "MM" ist zukunftsorientiert. Durch die Anhebung der Altersrgrenze auf das 67. Lebensalter ist seine/ihre Formulierung richtig. Er/sie meinte keinesfalls einen Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr. Philipp
Schiko.am 16.09.2008 | 19:17
Darf ich dies so verstehen? Jahrgang 1952 kann erst mit mit 65+ 6 monate in rente gehen. Folglich gelten die 400 zusatz verdienst auch noch 6 monate später als der 65. geburtstag. MfG.
Philippam 16.09.2008 | 19:32
Richtig, so ist es. mfg Philipp
Schoki.am 16.09.2008 | 20:20
Das sein Widerspruch welches erkannt worden sein ist. Danke Schiko für das tolle Antwort.
Rosannaam 16.09.2008 | 20:28
Beim RENTENBEGINN muss eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen. Normalerweise ist dann auch der Schwerbehindertenausweis GÜLTIG, soweit Schwerbeh. weiterhin besteht. ;-)) Ich kann keine mißverständliche Antwort erkennen....
Schiko.am 17.09.2008 | 00:18
Was hat dies mit mir zu tun herr "schoki". Aufklärung erbeten. MfG,.
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