Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von Macron30.06.2017 | 20:58
1076 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine halbe EM Rente und möchte aus gesundheitlichen Gründen die Rente für schwerbehinderte beantragen. Ich habe einen Grad der Behinderung von 50%.Nun meine Frage : bei der berechnung der EM Rente wurde die Berücksichtigungszeit auf 61Jahre hochgerechnet.Ich bin Jahrgan 1958. Würde bei der Antragstellung für die Schwerbehindertenrente die Berücksichtigungszeit von 61 Jahren erhalten bleiben? Da ich jetzt schon die 10,8 % Abschläge habe würden die ebenfalls erhalten bleiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Macron,

in Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist scheinbar eine Zurechnungszeit enthalten. Diese endet entweder mit Vollendung des 60. Lebensjahres (Rentenbeginn bis 30.06.2014) oder des 62. Lebensjahres (Rentenbeginn ab 01.07.2014).

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird aus dieser Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug, damit bleibt die Zeit im Grunde erhalten.

Die Abschläge von 10,8% aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden für die Hälfte der Entgeltpunkte dieser Erwerbsminderungsrente in die Altersrente übernommen. Für die anderen Entgeltpunkte der zu berechnenden Altersrente bestimmt sich der Zugangsfaktor (Abschlag) nach dem Rentenbeginn der Altersrente. Da für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ebenfalls ein max. Abschlag von 10,8% vorgeschrieben ist, wird sich keine Erhöhung des Abschlages ergeben.

Zum Schluss möchte ich noch eine Aussage zum Rentenartfaktor - der ja in der Diskussion auch angesprochen wurde - machen: Der Rentenartfaktor für die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt 0,5, der für die Altersrente 1,0.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Mike Bogneram 01.07.2017 | 08:06
Unverständnisam 01.07.2017 | 13:18
Kann auch das 55. Lebensjahr sein. Aus dem beschriebenen Sachverhalt lässt sich das gar nicht herleiten. Ist natürlich nur die halbe Wahrheit und führt zu falschen Ergebnissen. Wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit einen Abschlag in einer Altersrente umgewandelt wird, erhält nur der Teil der Altersrente den vorherigen Abschlag, der vorher Grundlage der teilweisen Erwerbsminderungsrente war. Der anderen Teil, also die andere Hälfte der Entgeltpunkte bis zum Leistungsfall, und ggf. neu hinzugekommende Entgeltpunkte nach dem Leistungsfall, erhalten einen neuen Zugangsfaktor, ggf. mit 1,0000 (je nach dem welche Altersrente zu wann beantragt wird). Berücksichtigungszeiten können nicht hochgerechnet werden. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Genervteram 01.07.2017 | 13:39
@Mike Bogner: Sind Sie sich sicher genug Ahnung vom Rentenrecht zu haben, um hier Ratschläge zu erteilen? Ihr Beitrag beweist eher, dass Sie sich besser zurückhalten sollen!
Herz1952am 01.07.2017 | 18:34
Hallo Macron, meines Wissens gibt es keine "vorgezogene" Altersrente für Schwerbehinderte. Die SB-Rente gibt es nun mal erst ab dem 63. Lebensjahr. Es gibt allerdings auch keine weiteren Abschläge. Ihre Rente wurde, je nach dem wann diese entstanden ist bis 60 hochgerechnet (vor 1.7.14) bis 62 danach. Der Zugangsfaktor betrug damals 0,5 (halbe Rente). Bei der Altersrente für Schwerbehinderte wird dieser Faktor auf 1,0 erhöht. Grundsätzlich bekommen Sie also die volle EM-Rente mit Abschlägen. Die SB-Rente ist also nicht höher als die volle EM-Rente. Ob Sie mehr Rente bekommen, hängt davon ab, ob Sie noch mehr Entgeltpunkte hinzuverdient haben, wie bei der vollen EM-Rente bereits berücksichtigt worden wären, da ja eine Hochrechnung bereits vorgenommen wurde und eben nur die halbe Rente infrage kam. Wenn dies der Fall wäre würden auch die Abschläge für die zusätzlich erarbeiteten Entgeltpunkte entfallen (kein Abzug bei Rente wegen SB ab 63). Für die SB-Rente mit 63 gibt es keine Abschläge, weil sie eben keine vorgezogene Rente ist.
Unverständnisam 01.07.2017 | 19:58
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Natürlich gibt es die. Einfach mal nen Blick in den § 236a werfen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html Das wissen Sie nicht. Die Zurechnungszeiten könnten auch bis zum 55. Lebensjahr hochgerechnet worden sein. Aus dem Ausgangsbeitrag geht der Rentenbeginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht hervor. Das ist nicht der Zugangsfaktor; das ist der Rentenartfaktor ! Das ist zwei vollkommen verschiedene Dinge. Wo holen Sie denn jetzt die voller EM-Rente her? Hier geht es um eine Umwandlung von teilweiser Erwerbsminderungsrente in Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Was??? Noch mal den Ausgangsbetrag lesen! Natürlich ist der Zahlbetrag der Altersrente höher als der der jetzigen Rente; auch wenn nach dem Leistungsfall keine weiteren Entgeltpunkte hinzugekommen sind.
Genervteram 02.07.2017 | 08:25
Herz1952, wenn man so viel Blödsinn in diesem Forum schreibt wie Sie und ständig von anderen auf seine unqualifizierten Beiträge hingewiesen und auch korrigiert wird, warum äußern Sie sich trotzdem immer wieder? Sind Sie Sadist oder einfach nur dumm?
Genervteram 02.07.2017 | 10:14
Wenn Sie Ahnung von Rentenrecht hätten und dieses Forum ernst nehmen würden, wüssten Sie warum! James Williams alias Herz1952?
Herz1952am 02.07.2017 | 14:55
Hallo Unverständnis, Bei der halben EM-Rente wurde die Bewertung zur vollen EM-Rente zugrunde gelegt. Das wäre Faktor 1, die halbe EM-Rente hat den Faktor 0,5. Das ist eigentlich der Zugangsfaktor aufgrund der Rentenart. Macht also keinen Unterschied, egal wie man das nennt. Eine Zurechnung bis 55 Jahre hat es eigentlich nicht gegeben, bzw. es hat die volle Zurechnung bis zu diesem Jahr gegeben. Dann wurde bis 60 Jahre eine Teilzurechnung vorgenommen. Wahrscheinlich bleibt auch dieser "Abschlag" für die Altersrente bestehen, das wäre logisch. Ich kenne auch keinen Fall von früher. Aber dies wird ein Experte klären. Dieser Abschlag bis zu 10,5 % wurde m.W. erst durch die Rentenreform eingeführt. Dagegen wurde sogar geklagt, aber die Klage durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen, bzw. die Richtigkeit festgestellt. Bei der vorgezogenen SB-Rente haben Sie natürlich recht. Daran habe ich nicht mehr gedacht, weil ich das nie vorhatte. Ich habe auch die normale SB Rente nicht in Anspruch genommen, weil ich bei der EM-Rente nur eine Zurechnung bis zum 60. LJ hatte. In diesem Fall wäre nach dem 1.7.14 für die Witwenrente noch bis zum 62. LJ hochgerechnet worden, wenn ich noch während der EM-Rente verstorben wäre. Ach so, dann wäre ja auch geklärt, warum nicht das 55. "Jahr" in Frage käme. Er hat ja geschrieben, dass er 10,8 % Abschläge hat. Also muss es sich um eine Rente handeln bei der die Hochrechnung entweder bis 60 oder bis 62 Jahre erfolgte, so wie ich es schon im ersten Beitrag geschrieben habe. Aber, danke für Ihre Aufmerksamkeit. Jetzt haben wir wohl beide etwas dazugelernt, Eine "win-win" Situation also. Bitte machen Sie weiter so. Gruß H.
Herz1952am 02.07.2017 | 15:06
Sorry wegen dem Zugangsfaktor. Im Zugangsfaktor der Rentenart sind ja die Abzüge schon enthalten. Aber halbe Rente x 2 = volle Rente, die natürlich auch bei den anderen Rentenarten nicht erhöht wird. Ich stehe kurz vor der Normalen Altersrente mit 65 1/2 Jahren, ich hoffe, dass ich diese jetzt auch noch erreiche nach meiner bereits 11-jährigen vollen EM-Rente. Da wollte ich eigentlich in den Altersruhestand gehen und Sie könnten mich dann ablösen :-). Mit einem Lächeln, aber ohne Ironie. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026