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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von TG02.01.2013 | 13:18
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6 Antworten

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Hallo, meine Mutter hat eine unheilbare Krankheit und seit März 2012 SB 50%. Diesen Grad hat sie erst nach einem Verschlimmerungsantrag und Einspruch erhalten. Da sie aufgrund der in Schüben auftretenden Schmerzen starke Schmerzmittel nimmt, ist sie wiederholt krank. Da der Arbeitgeber zur Zeit Stellen abbaut, hat man sie ebenfalls angesprochen. Angebot Abfindung, 21 Monate Arbeitslosigkeit und dann Rente wg. Schwerbehinderung. Der Schwerbehindertenausweis läuft aber genau zu diesem Zeitpunkt aus und es ist im Bescheid eine Überprüfung angekündigt. Wenn diese Überprüfung angesetzt ist (ca. 6 Monate vor dem genannten Fristablauf), hätte dies Einfluss auf den Rentenantrag? Wie groß ist das Risiko, dass der Grad der SB herabgesetzt wird und sie dann keine Rente erhält? Der Leidensdruck meiner Mutter ist sehr hoch, allerdings kann Sie sich kein Lotteriespiel erlauben. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Ergebnis der Überprüfung kann niemand vorhersehen. Der Grad der Behinderung kann nur durch einen neuen Bescheid verringert werden. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit eines solchen Bescheides wäre von der Schwerbehinderteneigenschaft noch bis zum Ende des dritten darauf folgenden Kalendermonats auszugehen. Evtl. kann diese Besonderheit helfen?

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5 Antworten

Gloriaam 02.01.2013 | 19:44
" Diesen Grad hat sie erst nach einem Verschlimmerungsantrag und Einspruch erhalten. " Also "nur" 50% GdB und das auch noch im zweiten Anlauf verheisst hinischtlich der Überprüfung nichts gutes. Da ist dann mit grosser Wahrscheinlichkeit von einer Herabstufung auszugehen , es sei denn die Erkrankung hat sich anchweislich erheblich verschlechtert oder eine ganz neue ist dazu gekommen..
Wolleam 02.01.2013 | 19:58
Hallo TG, ich war auch in so einer Situation. Sie müssen jetzt zum Versorgungsamt, und versuchen das der Ausweis auf unbefristet ausgestellt wird. Sonst ist das Risiko zu groß, auch wegen hohem Abschlag. Gruß
DarkKnight RVam 03.01.2013 | 10:29
Hallo TG, solange ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren (gegen eine Herabsetzung) läuft, ist die Voraussetzung weiterhin erfüllt. Rest siehe Beitrag Experte!
TGam 03.01.2013 | 16:30
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wir werden das Risiko der Rückstufung noch einmal mit dem Arzt besprechen, da er die Krankengeschichte kennt.
ohneglaubeam 09.01.2013 | 23:22
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