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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von Ernst08.11.2010 | 09:26
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2 Antworten

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Hallo Ich bin 52 Jahre alt und mir fehlen 2 Jahre an den 35 Jahren, um mit 61 in die Rente für Schwerbehinderte zu gehen. Zur zeit bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit. Wie kann ich die fehlenden 2 Jahre Erfüllen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Neben Beitragszeiten und Ersatzzeiten zählen hierzu auch Anrechnungszeiten. Die Zeit des Rentenbezugs stellt insofern eine Anrechnungszeit dar, wenn sie mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Da der Leistungsfall Ihrer Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist, wurde eine Zurechnungszeit angerechnet.

Ich würde keinesfalls freiwillige Beiträge entrichten.

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1 Antworten

Cyberpiam 08.11.2010 | 09:52
Hallo Ernst! Soweit ich es weiss, in die Altersrente für Schwerbehinderte kannst du erst mit 63 gehen (mit 60 mit 10,8 % Abzug). Ich nehme an, deine Erwerbsminderungsrente bekommst du unbefristet. In dem Fall (bin nicht 100% sicher) werden dir die restlichen Jahren "geschenkt" (so was heisst "Zurechnungszeiten" oder so). Wenn du bis zu deinem 63 Geburtstag keine Einzahlungen in die Rentenkasse mehr machst, lohnt es gar nicht die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen, da du kein Cent mehr als jetzt mit deine Erwerbsminderungsrente bekommst. Mit 65 geht die EM Rente automatisch (wirst noch von RV angeschrieben) in die Regelaltersrente über.
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