Hallo Ernst,
Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Neben Beitragszeiten und Ersatzzeiten zählen hierzu auch Anrechnungszeiten. Die Zeit des Rentenbezugs stellt insofern eine Anrechnungszeit dar, wenn sie mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Da der Leistungsfall Ihrer Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist, wurde eine Zurechnungszeit angerechnet.
Ich würde keinesfalls freiwillige Beiträge entrichten.