Hallo Werner,
die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist für das Kalenderjahr 2021 von 6.300 EUR auf 46.060 EUR angehoben worden. Ein Hinzuverdienst bis zu dem Betrag von 46.060 EUR in diesem Jahr führt demnach nicht zu einer Kürzung Ihrer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Ich nehme an, dass Sie mit „Sonderabgaben“ Steuern und Sozialabgaben meinen. Ob und in welcher Höhe Ihre Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit besteuert werden, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt. Ob darüber hinaus ggf. noch in einzelnen Zweigen Sozialversicherungspflicht besteht, kann anhand Ihrer Angaben in diesem Forum nicht geklärt werden. Auch hierzu verweise ich an die zuständigen Stellen. Sollten Sie z.B. wissen wollen, ob Sie Beiträge zur Krankenkasse zu leisten haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre selbständige Tätigkeit der Rentenversicherungspflicht unterliegt, wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Folgendem Link können Sie die Kontaktdaten entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8