Hallo Gwendolyn Faul,
Juden wurden kurz nach dem Einmarsch der Deutschen in Polen am 1. September 1939 zwangsweise in Ghettos (nicht Arbeitslager) „umgesiedelt“. Es bestand Arbeitspflicht ab 9 bzw. 10 Jahren (je nach Ghetto) - wer nicht arbeitete oder arbeiten konnte, wurde deportiert und ermordet. Folglich bestand die einzige Überlebensmöglichkeit der jüdischen Bevölkerung darin, eine Arbeit zu haben bzw. zu finden.
Den arbeitenden Juden wurden von ihrem Lohn auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, daher wird diese Zeit mittlerweile als Beitragszeit angerechnet.
Es handelt sich hierbei nicht um Zwangsarbeit, die in Arbeitslagern verrichtet werden musste.
Daher liegen rentenrechtlich verschiedene Tatbestände vor.