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Experten-Antwort

Rente für Zwangsarbeiter

von Gwendolyn Faul16.06.2014 | 13:08
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Warum bekommen die jüdischen Zwangsarbeiter vom deutschen Staat eine Rente und die deutschen Zwangsarbeiter keine? Sind die einen bessere Zwangsarbeiter als die anderen? Oder liegt es einfach nur daran, dass Deutschland den Krieg verloren hat? Darf Deutschland bei der Zwangsarbeiterrente mit zweierlei Maß messen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gwendolyn Faul,

Juden wurden kurz nach dem Einmarsch der Deutschen in Polen am 1. September 1939 zwangsweise in Ghettos (nicht Arbeitslager) „umgesiedelt“. Es bestand Arbeitspflicht ab 9 bzw. 10 Jahren (je nach Ghetto) - wer nicht arbeitete oder arbeiten konnte, wurde deportiert und ermordet. Folglich bestand die einzige Überlebensmöglichkeit der jüdischen Bevölkerung darin, eine Arbeit zu haben bzw. zu finden.

Den arbeitenden Juden wurden von ihrem Lohn auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, daher wird diese Zeit mittlerweile als Beitragszeit angerechnet.

Es handelt sich hierbei nicht um Zwangsarbeit, die in Arbeitslagern verrichtet werden musste.

Daher liegen rentenrechtlich verschiedene Tatbestände vor.

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6 Antworten

Schorscham 16.06.2014 | 15:17
Mein (deutscher) Vater war in russischer Kriegsgefangenschaft und bekam dafür einen ordentlichen Rentenzuschlag. Dass deutsche Zwangsarbeiter nicht entschädigt wurden, stimmt also nicht!
Armin Jägeram 17.06.2014 | 12:29
Zitat von Schorsch anzeigen
Ein Zuschlag zu einer ganz normalen Altersrente ist was ganz anderes als eine Rente ausschließlich wegen Zwangsarbeit und dementsprechend auch viel geringer. Den Zuschlag gab's übrigens für Gefangenschaft und nicht für Zwangsarbeit. Das ist ebenfalls ein ganz großer Unterschied. Vielleicht kann ja der DRV-Rentenexperte antworten, warum es für deutsche Zwangsarbeiter keine Rente gibt.
Schorscham 17.06.2014 | 14:20
Zitat von Armin Jäger anzeigen
Glauben Sie etwa, dass in Kriegsgefangenenlagern keine Zwangsarbeit verrichtet werden mußte? Im Übrigen hat der Experte die ursprüngliche Frage schon längst umfassend beantwortet. Wenn Ihnen das nicht reicht, wenden Sie sich von mir aus direkt an die Bundesregierung oder an den örtlichen Bundestagsabgeordneten Ihres Vertrauens. Gesetze werden nämlich nicht von der Deutschen Rentenversicherung gemacht, sondern nur umgesetzt.
Armin Jägeram 17.06.2014 | 19:21
Glauben Sie etwa, dass in Kriegsgefangenenlagern keine Zwangsarbeit verrichtet werden mußte? Dann schreiben Sie doch mal, welche Zwangsarbeit Kriegsgefangene verrichten mussten. Kennen Sie wirklich nicht den Unterschied zwischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern?
Schorscham 17.06.2014 | 20:02
Zitat von Armin Jäger anzeigen
Die einzigen Gefangenen, die laut Haager Landkriegsordnung sowie den Genfer Konventionen NICHT arbeiten mussten, waren Offiziere. Und selbst die wurden häufig schikaniert, indem man Sie dazu zwang, bis zur Erschöpfung 2 gefüllte Wassereimer zu halten. Da sie dabei still stehen konnten, war die Definition für Arbeit (Kraft x Weg) außer Kraft gesetzt. Mein Vater und seine Leidensgenossen wurden beispielsweise über Wiesen und Felder gejagt, um festzustellen, ob dort noch Minen versteckt waren. Siehe auch dort: http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit#Kriegsgefangene_als…
Armin Jägeram 18.06.2014 | 12:06
Mein Vater und seine Leidensgenossen wurden beispielsweise über Wiesen und Felder gejagt, um festzustellen, ob dort noch Minen versteckt waren. Meine Mutter wurde mit 17 (!) Jahren in die ehemalige UdSSR für fünf Jahre zur Zwangsarbeit deportiert. Die war keine Kriegsgefangene. Ihr Vater hat seinen "ordentlichen" Rentenzuschlag als Kriegsgefangener erhalten wie Millionen andere deutsche Kriegsgefangene - egal ob sie Zwangsarbeit als Kriegsgefangene geleistet haben oder nicht. Fazit: Auch solche Kriegsgefangene haben einen "ordentlichen" Rentenzuschlag erhalten, die keine Zwangsarbeit geleistet haben. Oder wollen Sie tatsächlich behaupten ALLE deutschen Kriegsgefangene haben Zwangsarbeit geleistet?
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