Hallo Yella,
es gibt zwar verschiedene Möglichkeiten der Zahlung freiwilliger Beiträge - eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Aufstockung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch leider nicht möglich.
Welche Möglichkeiten zur Zahlung freiwilliger Beiträge bestehen, erfahren Sie insbesondere in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=3
herunterladen können.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch gleich darauf hinweisen, dass eine freiwillige Beitragszahlung grundsätzlich nur möglich ist, soweit noch keine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Im Zweifel können Sie sich gern von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell zu den Möglichkeiten der Beitragszahlung beraten lassen.