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Rente I Altersrente für schwerbehinderte

von Busch05.01.2010 | 17:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang 1948, 80 % schwerbehindert, arbeitslos bis 15.5.2010 und möchte jetzt einen Rentenantrag stellen. Leider habe ich nach dem letzen Bescheid die 35 Jahre nicht voll, nach jetzigem Stand fehlen mir 26 Monate. Kann ich trotzdem ab 1.6.2010 in Rente gehen und wenn ja mit wieviel Abschlag - und gilt dieser Abschlag sowohl für eine evt. volle Erwerbsminderungsrente und für die Regelaltersrente. Noch eine Frage, wie kann ich meine Rentenauskunft aktuallisieren, es fehlen in der Aufstellung das Jahr 2007 (Krankengeld - müßte inzwischen beim Rententräger gemeldet sein- und das Jahr 2009. So kommen meine fehlenden 26 Monate zusammen. Bitte um schnelle Auskunft. Das Arbeitsamt drängt - danke.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 06.01.2010 | 11:21

Den Beiträgen von "Wolfgang" und "Schade" wird zugestimmt.

Moderatoren-Antwortam 08.01.2010 | 09:12

Hallo Inge,

bei der Festsetzung einer Altersrente, auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres, werden die Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich und für die Kindererziehung mitberücksichtigt.

Moderatoren-Antwortam 07.01.2010 | 16:48

Hallo,

zur Verdeutlichung:

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten. Für jede Rentenart sind im Gesetz spezielle Voraussetzungen aufgeführt welche erfüllt sein müssen.

Die Regelaltersrente stellt die sozusagen "normale" Rentenleistung dar. Diese Rente kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Seit Einführung der Neuregelungen der "Rente mit 67" kann die Regelaltersrente an den Jahrgang 1948 erst zwei Monate später gezahlt werden. Die sogenannte Regelaltersgrenze wurde für den Jahrgang 1948 um zwei Monate angehoben.

Weiterhin sieht das Gesetz verschiedene vorgezogene Altersrenten vor. Diese können bereits vor Erreichen der Regelaltergrenze gezahlt werden.

Beispielsweise kann der Jahrgang 1948 die Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit einem Abschlag erhalten. Sofern das 63. Lebensjahr erreicht wurde, kann diese Altersrente abschlagsfrei gezahlt werden. Auch hierbei gibt es spezielle Vertrauensschutzregelungen zu beachten. Voraussetzung ist allerdings in jedem Fall, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Sollten 26 Monate am Erreichen dieser Wartezeit fehlen, ist der Anspruch für die Rente an schwerbehinderte Menschen nicht erfüllt, dass heißt die Rente kann nicht gezahlt werden.

In diesem Falle könnte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen. Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

18 Antworten

Wolfgangam 05.01.2010 | 20:00
Hallo Busch, lassen Sie sich zunächst in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus einen Beratungstermin geben, um diese Fragen zu klären - wird das 'Arbeitsamt' besänftigen und so lange stillhalten lassen. Daneben, so wie es scheint, kommen mit den bisher nicht erfassten Zeiten (2007 und 2009) dann wohl doch die 35 Jahre zusammen, um über den GdB 50 % die für Sie früheste günstigste Altersrente beantragen zu können. Der Abschlag für die AR an Schwerbehinderte zu 01.06.2010 wäre identisch mit dem Abschlag bei der EM-Rente. Auf letztere Antragsmäßig nur dann ausweichen, wenn die 35 Jahre Widererwarten nicht vorliegen sollten. Wenn Sie eine Altersrente vor der Regelaltersrente erhalten, ist ein 'Wechsel' in eine andere/spätere Altersrente/Regelaltersrente nicht mehr möglich. In diesem Falle müsste Sie weiter beim Arbeitsamt mitschwimmen, und die höchstmögliche (Regel)Altersrente zu erhalten. > Noch eine Frage, wie kann ich meine Rentenauskunft aktuallisieren, (...) Natürlich, die nächste DRV-Beratungsstelle druckt Ihnen eine neue aus. Online können Sie die auch hier abrufen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… Gruß w.
buscham 05.01.2010 | 20:58
Hallo Wolfgang, danke für die Auskunft aber leider fehlen mir auch nach hinzurechnen der Jahre 2007 und 2009 zu den 35 Jahren immer noch 26 Monate!!!! Kann ich trotzdem - mit Abschlag - diese Rente I Altersrente für Schwerbehinderte beanantragen? Oder hilft da nur die EM - Rente ?? Danke nochmals, wäre toll, nochmal eine Antwort zu bekommen. Grüße
Wolfgangam 05.01.2010 | 21:04
Hallo Busch, > aber leider fehlen mir auch nach hinzurechnen der Jahre 2007 und 2009 zu den 35 Jahren immer noch 26 Monate!!!! ...ohh, hatte ich falsch gelesen/interpretiert - sorry. Die 35 Jahre sind zwingende Voraussetzung für die AR an Schwerbehinderte - über die Abschläge wird dann entschieden, wenn die Versicherungsjahre vorliegen. Nur, ohne 35 Versicherungsjahre kommt diese AR leider gar nicht infrage. So gesehen bleibt Ihnen nur der Weg über die EM-Rente. Gruß w.
buscham 05.01.2010 | 22:28
Hallo Wolfgang gäbe es die Möglichkeit, diese 26 Monate nachzuzahlen und wenn ja, wieviel wäre das pro Monat ? Grüße
buscham 05.01.2010 | 22:46
hallo ich bins nochmal ich bin Jahrgang 1948, kann ich da überhaupt die EM-Rente bekommen ? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es für mich dann nur eine Berufsunfähigkeitsrente gäbe. Danke nochmal im voraus. Grüße
Schadeam 05.01.2010 | 23:00
Wahrscheinlich nicht, aber um definitives zu sagen, müssten man Ihren Versicherungsverlauf kennen. Auf zur Beratungsstelle, dort hat man Ihre Daten und hilft Ihnen weiter.
Schadeam 05.01.2010 | 23:02
Natürlich gibt es für den Jahrgang 1848 die EM Rente. Die gibt es für alle Jahrgänge! Insofern haben Sie etwas falsch gelesen oder gelesenes falsch interpretiert (oder irgendwo hat jemand einen totalen Müll veröffentlicht).
Wolfgangam 05.01.2010 | 22:53
Hallo busch, > gäbe es die Möglichkeit, diese 26 Monate nachzuzahlen nein, Ihr Jahrgang kann nur die aktuellen Beitragszahlungsmöglichkeiten nutzen ...heißt, bis 31.03.2010 können Sie alle Lücken in 2009 auffüllen, mehr nicht. Die Folgefrage > irgendwo gelesen, dass es für mich dann nur eine Berufsunfähigkeitsrente gäbe. (...) ist nur ein Bonus für Ihr Alter. Grundsätzlich wird Ihre Erwerbsfähigkeit an den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geprüft. Bei den vor 62 geborenen Versicherten kann auch die Berufsunfähigkeit berücksichtig werden - Sie können nicht mehr im erlernten/ausgeübten Beruf wenigstens halbschichtig tätig sein ...auch dann kann es zu einer EM-Rente kommen, obwohl Sie nach den Kriterien des allgemeinen Arbeitsmarktes noch vollschichtig leistungsfähig wären - nur im Ihrem Beruf leider nicht mehr. Ist ein Hintertürchen für die Älteren, doch noch eine EM-Rente zu erhalten ... Gruß w.
buscham 06.01.2010 | 11:31
Hallo, ich danke Ihnen nochmals. Mmh, da werde ich mich mal zur Beratungsstelle begeben. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit. Grüße
buscham 06.01.2010 | 11:37
Hallo, da fällt mir gerade noch eine Frage ein. Wenn ich die 63 Jahre (Jahrgang 1948)erreicht habe, kann ich dann mit 80 % Schwerbehinderung in die normale Rente gehen, auch wenn mir an den 35 Jahren noch 26 Monate fehlen ?? Oder wie sieht das dann aus. Grüße
ingeam 07.01.2010 | 18:10
Wenn alle kreterien für eine Rente mit 60,also Vertrauensschutz erfüllt ist,bekommt man dann auch den Versorgungsausgleich und die Kinderjahre dazu, oder erst ab 65 Jahren ? Danke für ihre Antwort und ein gesundes 2010. Gruß Inge
ingeam 07.01.2010 | 18:16
Habt ihr mich vergessen? Kleine Lichtlein übersieht mann schneller. Liebe EXPERTEN auch in der Freizeit werdet ihr gebraucht nochmals Danke Inge
buscham 07.01.2010 | 19:51
War heute bei der hiesigen Rentenberatung. Da die EM-Rente für mich wahrscheinlich nicht durchkäme, haben wir uns jetzt auf die Rente für Frauen geeinigt. Die kann ich mit 12,3 % Abschlag bekommen, abzüglich Krankenkasse usw. Diese kann man regulär ohne Abschläge allerdings erst ab 65 beziehen. Somit ergeben sich bei Rentenantritt 1.6.2010 41 Monate á 0,3 % = 12,3 % Abschlag auf den bisher erworbenen Anspruch. Ist das richtig so ? Am 14.10.2011 werd ich 63 Jahre. Grüße
Wolfgangam 07.01.2010 | 21:47
INGE ! ...wie wäre es, mal einfach ne neue Frage aufzumachen, statt im Dunst Dich nicht betreffender rumzustochern/zu fragen ? ...so hintenrum schaut nun wirklich keiner nach, wo es Dir auf dem Rücken juckt, also hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
buscham 07.01.2010 | 22:55
Hallo Wolfgang, besonders Dir danke ich - da bin ich aber froh - jetzt ist alles klar - bin erleichtert. Naja, die Rente wird nun etwas weniger ausfallen, aber dafür beginne ich ja auch früher. ALLES KLAR. - Danke an alle. Thema beendet. Grüße Busch
Wolfgangam 07.01.2010 | 21:53
> Ist das richtig so ? Ganz einfach: JA Gruß w.
HERRLICHam 08.01.2010 | 09:54
Mensch Inge, also zum einen nicht fähig eine Frage neu zu stellen,wie es hier 1000 andere können,und dnann wenn nach geschlagenen 6 Minutern keine Antwort da ist, direkt rumeiern, das man sie vergisst. Also manche haben den Knall echt nicht gehört.Unfassbar.
Wolfgangam 08.01.2010 | 15:26
Hallo Busch, zunächst: gern geschehen für die Infos. Aber: EM-Rente wirklich ohne Erfolgsaussichten? Zumindest sollte der Rentenantrag zweigleisig laufen - sowohl EM wie auch AR für Frauen. Weniger als die AR/Frauen kann es ja nicht werden. Und die beginnt erstmal, auch wenn sich das EM-Verfahren ein paar Monate länger hinzieht. Allerdings werden Sie die Berater sicher darauf hingewiesen haben, dass die üblichen 'Alterszipperlein' nicht grad zur EM-Rente führen können ...und auch andere 'einfachere' Leiden generell nicht EM-fähig sind (mehr Papier, als für den Antrag notwendig, füllt keiner gerne aus ;-) Wenn Sie doch Zweifel haben, dann den Antrag ergänzen. Immerhin geht's um ein paar Abschläge weniger - auf Lebenszeit, und 80 % GdB sind immerhin schon mal ne Aussage (aber auch nur ein Indiz für erwerbsmindernde Ursachen, und nicht zwangsläufig EM im Sinne der Rentenversicherung). Gruß w.
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