Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo sonnenblume,
Beiträge, die in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden, bleiben bei Verzug in die Schweiz unverändert bestehen. Sofern Sie deutsche Staatsangehörige sind, haben Sie auch bei einem Wohnsitz im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, was dazu führt, dass eine Erstattung der Beiträge vor Erreichen des Regelaltersrentenalters nicht möglich ist. Zur Erfüllung der Voraussetzungen für einen Regelaltersrentenanspruch müssen für 60 Monate Beiträge eingezahlt sein. Dies kann auch unter Zusammenrechnung der Beitragszeiten in Deutschland und z.B. der Schweiz erreicht werden. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung für deutsche Staatsangehörige nicht mehr möglich.
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