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Experten-Antwort

Rente im Ausland

von Christine Baxter19.03.2014 | 19:29
986 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Deutsche, lebe und arbeite aber seit 1992 in England. Bin 57 und moechte wissen was ich tun muss um deutsche Rente im Alter zu erhalten. Ich moechte speziell wissen ob ich meine in England erworbenen Rentenanwartschaften nach Deutschland uebertragen kann. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine Baxter,

wie KSC zutreffend ausgeführt hat, findet das europäische Gemeinschaftsrecht Anwendung. Bei Erfüllung der jeweiligen nationalen Voraussetzungen erhalten Sie aus den deutschen Zeiten eine Rente vom deutschen Rentenversicherungsträger, aus den englischen Zeiten zahlt der englische Träger. Zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen werden die Zeiten zusammengezählt. Es ist ausreichend, wenn Sie den Antrag bei einem Träger stellen. Beispielsweise leitet der englische Träger den Antrag an alle weiteren beteiligten Versicherungsträger weiter.

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1 Antworten

KSCam 19.03.2014 | 19:59
Wenn Sie in 2 EU Staaten Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie später 2 Renten, eine aus D und eine aus GB. Jedes Land berechnet nach nationalem Recht, wenn es um zeitliche Voraussetzungen geht, wird auch die Zeit im anderen Land mitgerechnet. Im Vorfeld fordern Sie am besten in beiden Staaten einen Kontoauszug an (in D heißt der Versicherungsverlauf) und prüfen ob die jeweiligen Zeiten korrekt aufgeführt sind. Dann können Sie in jedem Staat noch den Auszug des anderen Staates vorlegen um zu erfahren, welche Auswirkung die Zeit im anderen Land hat. Bis Sie in D mit 63 frühestens in Altersrente gehen können, haben Sie noch 6 Jahre Zeit. Nutzen Sie die Zeit im obigen Sinne.
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