Wenn die Versichertenrente von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt wurde, ist dieser Träger auch für die daran anschließende Hinterbliebenenrente zuständig. Ob die Rente auf ein deutsches oder ein polnisches Konto gezahlt werden soll, kann die Witwe selbst entscheiden. Die KBS wird das Geld auf das gewünschte Konto leisten. Der Antrag auf Witwenrente ist über den zuständigen polnischen Versicherungsträger zu stellen. Dieser leitet den Antrag dann an die DRV KBS weiter.