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Experten-Antwort

Rente im EU-Ausland und KV

von Achim11.07.2018 | 15:42
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2 Antworten

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Hallo Zur Situation : ich zog vor einigen Jahre nach Bulgarien . Ordentlich in D abgemeldet und daher aus der gesetzl. KK raus . Nun bin ich Rentner geworden und es werden die KV-Beiträge einbehalten . Ich zahle hier die Jahre in die bulg.KK ein.Diese Information hat die dt. KV von der hiesigen KV erhalten . Ich beziehe nur Rente aus D. Mir ist auch die EU-Regelung bekannt , woher die Rente , dort sozialversichert .Mir ist aber auch bekannt , das es hier dt. Rentner gibt ( vor d. Rente hergekommen ), die , weil sie nicht mehr in der dt. KK sind , sogar einen mntl. Bonus gezahlt bekommen ! Wo liegt also der " Knackpunkt" ? Und wie lange kann die DRV die Beiträge zurückhalten ? Bei mir ist dies schon 1 Jahr , so lange warte ich auf eine Entscheidung der KK . Mit frdl. Grüßen Achim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Achim,

im Rahmen der Rentenantragstellung in Deutschland prüft die Deutsche gesetzliche Krankenkasse, ob Krankenversicherungspflicht in Deutschland vorliegt. Sollten Sie einen Wohnsitz innerhalb der EU innehaben und nur eine Deutsche Rente erhalten gelten die entsprechenden EU-Vereinbarungen mit der Folge, dass als Rentner Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht, sofern die Vorversicherungszeit in der Deutschen KV erfüllt ist. Sollten Sie auch eine Bulgarische Rente erhalten, könnte Versicherungspflicht in Bulgarien bestehen. Die sogenannte Einwohnerkrankenversicherung in Bulgarien schließt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) nicht immer aus. Es entsteht Versicherungspflicht in der Deutschen KvdR, wenn die notwendige Vorversicherung in der Deutschen KV. erfüllt ist und Sie keine bulgarische Rente erhalten. Entscheiden muss das aber alles Ihre Deutsche Krankenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Entscheidung letztlich auszuführen. Hinsichtlich Ihres Falles sollten Sie sich zur Klärung an Ihre Deutsche Krankenversicherung wenden. Sofern eine Versicherungspflicht in Deutschland verneint wird, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Sie nennen es Bonus) beantragen.

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1 Antworten

???am 11.07.2018 | 15:52
Die DRV führt im Bereich der Abführung der Krankenversicherungsbeiträge nur aus, was die Krankenkasse vorgibt. Da man erfahrungsgemäß nachträglich schwer an Gelder kommt, die einmal ausgezahlt wurden, melden die Krankenkassen in Zweifelsfällen an die DRV, dass Versicherungspflicht bei ihnen besteht und die Beiträge einzubehalten sind. Das macht die DRV dann auch. Von irgendwelchen "hach, könnte vielleicht doch nicht sein" bekommt die DRV auch gar nichts mit. Von daher müssen Sie schauen, dass Ihre Krankenkasse eine Entscheidung trifft und die dann auch an die DRV weitermeldet.
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