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Rente in der Türkei

von Sultan27.03.2009 | 20:12
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Ich beziehe eine Witwenrente sowie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und möchte in die Türkei zurück. Von dort bin ich als 16-jährige nach Deutschland eingewandert, habe mein Berufsleben in Deutschland verbracht und auch die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Muß ich bei meiner "Rückwanderung" in die Türkei Rentenabschläge befürchten, wenn ja in welcher Höhe? Ein Bekannter meint, ich würde alle Rentenanteile verlieren, die zwar in Deutschland, nicht aber in der Türkei als Anrechnungszeiten anerkannt sind (z.B. Erziehungszeiten). Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sultan,

Deutsche und türkische Staatsangehörige erhalten ihre Rente bei Wohnsitz in der Türkei grundsätzlich in gleicher Höhe ausgezahlt wie bei Wohnsitz in Deutschland. Bei der Rentenberechnung werden Kindererziehungszeiten genauso berücksichtigt wie es in der Rentenberechnung vorgesehen ist. Sollte der Versicherte aber auch Beitragszeiten in einem Drittstaat (z.B. Österrech) zurückgelegt haben, kann sich die Rentenhöhe evtl. vermindern. Auf Erwerbsminderung beruhende Renten, die wegen Fehlens eine Teilzeitarbeitsplatzes in Deutschland gewährt wurden, werden wegen des im Abkommen insoweit eingeschränkten Gebietsgleichstellung nicht in die Türkei gezahlt. Das bedeutet z.B., dass ein Rentner der am 31.12.2000 wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes einen Anpruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hatte, anstelle der Erwerbsunfähigkeitsrente ab Verzug in die Türkei nur noch die niedrige Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommt oder dass der Anpruch auf die Rente ganz entfällt.

2 Antworten

Schadeam 27.03.2009 | 21:22
Sie sind deutscher Staatsbürger und haben somit nichts zu befüchten! Eine Arbeitsmarktrente kann auch nicht vorliegen, da Ihre Rente unbefristet ist und auch Aussiedler werden Sie kaum sein:-)) Lediglich die KV müssen Sie regeln...aber da fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Ergänzungam 30.03.2009 | 10:01
Das was Ihr Bekannter sagte, stimmt für Personen, die nicht die deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft (also z.B. Türkei) haben. Hier wird die Rente nämlich nur aus den Beitragszeiten ohne Anrechnungszeiten (z.B. Fachschule nach dem 17.Lj) gezahlt.
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