Hallo Markus,
für die Rentenberechnung ist u. a. der in der Beschäftigung erzielte Verdienst maßgeblich.
Da dieser bei behinderten Menschen in der Regel geringer ist, wird auf eine sog. Mindestbemessungsgrundlage zurückgegriffen. Diese beträgt derzeit monatlich 2100 Euro (80% der Bezugsgröße).
Sie werden also so gestellt, als hätten Sie mindestens 2100 Euro monatlich verdient.