Hallo, Stefan,
es braucht Ihnen nicht komisch vorzukommen, wenn es in Polen andere Voraussetzungen gibt als in Deutschland oder anderen Staaten. Unterschiedliche Staaten verfügen über unterschiedliche Rentensysteme. In Deutschland ist es z.B. gar nicht mehr möglich einen Altersrentenanspruch mit 60 Jahren zu begründen.
Ob also in Deutschland ein Rentenanspruch für eine Altersrente besteht, wenn man weiterhin arbeitet, ist nicht wichtig für den Rentenanspruch, der vom polnischen Rentenversicherungsträger geleistet werden wird.
Erläuterungen zu den Voraussetzungen für den Rentenanspruch aus Polen können Sie unter der bereits von „DRV“ bekannt gegebenen Telefonnummer der DRV Berlin-Brandenburg erhalten. Ferner können Sie ebenso die Deutsche Rentenversicherung Bund (Verbindungsstelle Polen) TelNr. 030 8650 oder die DRV Knappschaft-Bahn-See (Verbindungsstelle Polen) TelNr. 0234 3040 zum konkreten Sachverhalt befragen. Ferner haben Sie die Möglichkeit beim polnischen Rentenversicherungsträger ZUS nähere Angaben zu den erforderlichen Voraussetzungen zu erhalten. Es ist also nicht unüblich, dass andere Rentenversicherungsträger Bedingungen an die Gewährung einer Rente knüpfen. Dies kann auch eine geforderte Beschäftigungsaufgabe sein.