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Experten-Antwort

Rente mit 45 Jahren / polnische Zeiten noch nicht bstätigt

von Jan21.12.2020 | 16:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich kann ab dem 01.06.2021 abschlagsfrei in Rente. Habe 45 Jahr schon voll aber meine Zeiten in Polen fehlen noch. Warte schon 5 Monate auf Antwort. Was mach ich nun? Kann ich die Rente zum 01.06.2021 beantragen und bekomme ich rückwirknd Rente zum 01.06.2021, wenn Polen die Zeiten bestätigt hat? Oder wird die renten abgelehnt? Muss dann wohl erst mal weiter arbeiten, um Geld zu haben aber die Coronaeinkommensgrenzen wurden ja verlängert, fall ich die renten rückwirkend erhalte. Oder gibt es eine andere Lösung? Würde gerne ab Juni aufhröen mit Arbeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

wir empfehlen Ihnen, aufgrund Ihrer Fragen direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt zu treten. Einige Ihrer Fragen, die Sie dann direkt stellen können, dürften sich durch einen Blick Ihres zuständigen Sachbearbeiters in Ihr Versicherungskonto klären lassen.

Einen Formblattrentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, ist dann sinnvoll, wenn das Versicherungskonto vollständig geklärt ist. Grundsätzlich steht es Ihnen als Versicherten jedoch frei, diesen Antrag auch bereits früher zu stellen.

Eine Antragsstellung für den gewünschten Rentenbeginn zum 01.06.2021 muss bis zum 31.08.2021 erfolgen; dann ist Ihr Antrag nicht verspätet gestellt.

Sofern alle Voraussetzungen für die beantragte Rentenart, auch hinsichtlich der Wartezeit erfüllt sind, gewährt Ihr Rentenversicherungsträger die Rentenzahlung, auch dann, wenn sich die Wartezeit zunächst nur aus den deutschen Versicherungszeiten ergibt. Sollten sich weitere anrechenbare Zeiten, hier aus Polen ergeben, überprüft Ihr Rentenversicherungsträger eine Neufeststellung Ihrer Rente. Auch hierüber werden Sie dann informiert.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Nachfrageram 21.12.2020 | 17:30
Haben Sie auch ohne die polnischen Zeiten die 45 Beitragsjahren erreicht? Falls nicht, sollten Sie nach dem Bearbeitungsstand direkt bei Ihrem zuständigen Rententräger nachfragen. Bis zum 01.06. ist ja auch noch etwas Zeit. Daher kein Grund in Panik zu verfallen.
KSCam 21.12.2020 | 17:31
Wenn alles andere geklärt ist, reicht es den Antrag im März zustellen. Sofern dann die poln. Zeiten immer noch nicht bestätigt sind, kommt halt einige Monate kein Geld wenn Sie nicht arbeiten. Wäre die Alternative wenn Sie Ersparnisse haben oder einen arbeitenden Partner. Andererseits dürfen Sie ja von Juni bis Dezember nun 46060 € zuverdienen, damit sollten Sie ja über die Runden kommen bis dann die Rente kommt. Auf die Antwortgeschwindigkeit aus Polen hat die DRV keinen Einfluss, dass Sie sich ja auch schon eher drum hätten kümmern können ist richtig, hilft Ihnen aber nicht weiter. Schade.
W°lfgangam 21.12.2020 | 19:17
Hallo Jan, die Antwort dazu ist leider variable und hängt von weiteren Faktoren ab: - Vertriebener, Spätaussiedler, poln. Einwanderer, - DPRA 1975 oder 1992 anzuwenden, oder nur/zusätzlich EU-Rentenrecht, - poln. Zeiten BISHER nie in einem vorlaufenden Klärungsverfahren aktiviert + und auch der Wohnortstatus 'nebulös', um dafür eine zufriedenstellende Antwort geben zu können. Letzteres/keine Kontenklärung = Zeiten in PL nicht schon im dtsch. Rentenkonto drin, kann zu erheblichen Verzögerungen bei der DRV führen (weil die ZUS erst noch aktiv werden muss = Daten nach D zurückmelden muss für die weiteren Anspruchsvoraussetzungen zur D-Rente) und ggf. zu einem nur 'vorläufigen' Rentenbescheid führen ...wenn die aktuell/gesichert anzuerkennenden Zeiten, schon zu einer/auch vorgezogenen, Altersrente führen können. > ich kann ab dem 01.06.2021 abschlagsfrei in Rente. Habe 45 Jahr schon voll DAS ergibt sich nur, wenn die letzte Rentenauskunft das - unter Mitzählung der anerkannten PL/EU-Zeiten bereits definitiv bestätigt hat ...dann läge Ihnen eine 'individuelle' Rentenauskunft dazu bereits vor. Und auch das ist leider keine Garantie dafür, wenn die DRV jetzt beim Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte wieder einen 'Handstand' macht/muss erst noch geprüft werden /wurde bisher nur aus Blickwinkel FRG betrachtet ... Gruß w. PS: eine Alternative hat @KSC bereits aufgezeigt: 'hohe Hinzuverdienst auch in 2021 = vorübergehende Weiterarbeit' ...und bis zum 01.06. ist ja noch ein wenig Zeit, die Auslandszeiten abschließend zu klären.
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