Hallo Jan,
wir empfehlen Ihnen, aufgrund Ihrer Fragen direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Kontakt zu treten. Einige Ihrer Fragen, die Sie dann direkt stellen können, dürften sich durch einen Blick Ihres zuständigen Sachbearbeiters in Ihr Versicherungskonto klären lassen.
Einen Formblattrentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, ist dann sinnvoll, wenn das Versicherungskonto vollständig geklärt ist. Grundsätzlich steht es Ihnen als Versicherten jedoch frei, diesen Antrag auch bereits früher zu stellen.
Eine Antragsstellung für den gewünschten Rentenbeginn zum 01.06.2021 muss bis zum 31.08.2021 erfolgen; dann ist Ihr Antrag nicht verspätet gestellt.
Sofern alle Voraussetzungen für die beantragte Rentenart, auch hinsichtlich der Wartezeit erfüllt sind, gewährt Ihr Rentenversicherungsträger die Rentenzahlung, auch dann, wenn sich die Wartezeit zunächst nur aus den deutschen Versicherungszeiten ergibt. Sollten sich weitere anrechenbare Zeiten, hier aus Polen ergeben, überprüft Ihr Rentenversicherungsträger eine Neufeststellung Ihrer Rente. Auch hierüber werden Sie dann informiert.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung