Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Schwerbehinderteneigenschaft unbefristet festgestellt wurde. Sind Sie zum gewünschten Rentenbeginn als schwerbehinderter Mensch mit einem GdB von mindestens 50 % anerkannt, können Sie mit 62 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn Sie auch die weiteren Voraussetzungen (Wartezeit von 35 Jahren und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen) erfüllen.