Lassen wir dazu besser eine/n Fachmann/Fachfrau für das Beamtenrecht antworten....
Als Beamtin werden Sie indes in der gesetzlichen RV keine allzu großen Möglichkeiten haben, eine Leistung zu beziehen.
Dies wäre lediglich dann anders, wenn Sie vor der Beamtentätigkeit bereits 5 Jahre ins System eingezahlt haben, damit die allg. Wartezeit erfüllt haben.
Sie kommen dann als Geburtsjahrgang 1949 in den Genuß, die Regelaltersrente mit 65 Jahren und 3 Monaten zu beanspruchen - was demnächst mit dem sogen. RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz so beschlossen wird.
Sollte ich mich bezüglich der Arbeitsjahre in der gesetzlichen RV (die wohl vor Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn zurückgelegt wurden) irren, können Sie dies ja entspr. mitteilen.
MfG