Hallo HaWe,
Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie anerkannter Schwerbehinderter, mit einem GdB von min. 50 % sind. Sofern dass zutrifft und Ihre Schwerbehinderung vor dem 16.11.2000 festgestellt ist und fortbesteht kämen Sie in den Genuss des so genannten Vertrauensschutzes. Sie könnten in diesem Fall Altersrente ab 60 abschlagsfrei bekommen, ein Antrag ist immer Voraussetzung. Sofern die Schwerbehinderung erst nach dem 16.11.2000 festgestellt wurde, müssten Sie bei frühestmöglichem Rentenbeginn 10.8 % Abschläge in Kauf nehmen. Eine Umstellung auf die Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr erfolgt dann nicht mehr. D. h. die Abschläge bleiben Ihnen erhalten. Ein Antrag auf die Altersrente sollte möglichst in einem zeitlichen Rahmen von 3 Monaten vor dem gewünschten/möglichen Rentenbeginn erfolgen. Ein früherer Antrag ist nicht sinnvoll. Wenn Sie also beabsichtigen im Jahr 2008 in Altersrente zu gehen, stellen Sie den Antrag 3 Monate vorher. Wenn Sie bereits jetzt einen Antrag stellen, würde dieser wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen