Hallo Harald,
für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeitarbeit müssen mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit verrichtet worden sein, um diese Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Leider geht die Dauer der Altersteilzeitarbeit nicht aus dem Beitrag hervor. Nach Beendigung des Arbeitslosengeldbezuges sollten Sie sich jedoch weiterhin bei der Agentur für Arbeit melden, damit diese Anrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger dokumentiert werden. Die Bemühungen um eine Beschäftigung (Bewerbungen etc.) sind nicht dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen, sondern der Agentur für Arbeit.
Eine individuelle Beratung in einem Service Zentrum der deutschen Rentenversicherung sollte auf jeden Fall erfolgen.