Die Voraussetzungen der Altersrente für Arbeitslose stellen sich wie folgt dar:
- Vor 1.1.1952 geboren
-Volendung des 60. Lj. ( soweit Vertrauenschutz -1.1.2004- erfüllt)
-WZ 15 Jahre
-in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge
-nach Vollendung des 58 1/2 Lebensjahres 52 Wochen Arbeitslosigkeit
-zum Rentenbeginn muss Arbeitslosigkeit vorliegen
Soweit 8 Jahre Pflichtbeiträge
im angegebenen Zeitraum erfüllt sind, könnten Sie sich von der ARGE abmelden.
Allerdings ist zu beachten, dass 1 Jahr Arbeitslosigkeit mit Meldung nach dem 58 1/2 Lebensjahr erforderlich ist.
Für die Voraussetzung "zum Rentenbeginn arbeitslos ist", ist eine Meldung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. Diese Voraussetzung könnten Sie auch mit Wohnsitz in Italien efüllen.