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Rente mit 60

von August19.07.2008 | 09:41
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7 Antworten

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Guten Tag, kann jemand mir folgende Fragen beantworten. Ich bin vor dem 1 Jan.1952 geboren. Werde im August 57 Jahre. Bin seit 5 Jahren arbeitslos gemeldet.Habe Vertrauensschutz für die Rente mit 60 Jahren, Abzug 18%.Wartezeit ist erfüllt. Kann ich mich bei der ARGE im Alter von 58 Jahren,nach 8 Jahren Pflichtbeiträge vor Rentenbeginn abmelden um dann mit 60 die Rente zu bekommen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Voraussetzungen der Altersrente für Arbeitslose stellen sich wie folgt dar:

- Vor 1.1.1952 geboren

-Volendung des 60. Lj. ( soweit Vertrauenschutz -1.1.2004- erfüllt)

-WZ 15 Jahre

-in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge

-nach Vollendung des 58 1/2 Lebensjahres 52 Wochen Arbeitslosigkeit

-zum Rentenbeginn muss Arbeitslosigkeit vorliegen

Soweit 8 Jahre Pflichtbeiträge

im angegebenen Zeitraum erfüllt sind, könnten Sie sich von der ARGE abmelden.

Allerdings ist zu beachten, dass 1 Jahr Arbeitslosigkeit mit Meldung nach dem 58 1/2 Lebensjahr erforderlich ist.

Für die Voraussetzung "zum Rentenbeginn arbeitslos ist", ist eine Meldung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. Diese Voraussetzung könnten Sie auch mit Wohnsitz in Italien efüllen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Beitragszeiten müssen nicht durchgehend sein.

5 Antworten

Schadeam 19.07.2008 | 14:34
Bedingung für die AR wegen Arbeitslosigkeit ist u.a. eine einjährige Arbeitslosigkeit ab dem Alter von 58 + 6 Monaten und das Bestehen von Arbeitslossigkeit bei Rentenbeginn - somit rate ich Ihnen sich weiterhin arbeitslos zu melden. "Pech" hätten Sie natürlich, wenn es der Agentur gelänge Ihnen einen Job zu vermitteln - aber das wäre doch kein "schlimmes Schicksal", oder? Bevor Sie sich abmelden, sollten Sie eine Beratungsstelle der RV aufsuchen, sonst gibts mit 60 vielleicht ein böses Erwachen.
Augustam 19.07.2008 | 21:59
Vielen Dank an Schade für die kompetente Antwort,ich MÖCHTE aber mit 60 in AR gehen, und wenn es mir und der Agentur gelingen möge einen gut bezahlten Job zu vermitteln so wäre das kein schlimmes Schicksal. Jetzt noch mal die Frage, das heißt ich könnte bis zu einem Alter von 58,5 Jahren zu meiner Tochter nach Italien als Enkelbetreuer gehen,und mich für diese Zeit bei der ARGE abmelden. Dann mit 58,5 Jahren für ein Jahr als arbeitsuchend melden. So wie ich das verstanden habe muß ich in der Zeit 58,5 bis 59,5 Jahren (1 Jahr) insgesamt 52 Wochen arbeitslos sein,das hat nichts mit meiner bisherigen längeren Arbeitslosigkeit zu tun. Für eine Antwort im voraus besten Dank
Agnesam 20.07.2008 | 09:02
Hallo August, so ist es nicht ganz. von 58,5 bis 60 Jahre 52 Wochen arbeitslos. ok. Aber: Sie müssen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns arbeitslos sein. In Ihrem Beispiel ist dies nicht der Fall. Agnes
Augustam 21.07.2008 | 09:39
Ich könnte dann also bei der ARGE mich "morgen" abmelden um wie gesagt meine Tochter zu unterstützen, dann mit 58,5 Jahre Hartz 4 beantragen und schauen was dann kommt. Arbeitslos kurz vor dem 60sten dürfte dannkein Problem sein.
Augustam 21.07.2008 | 09:54
8 Jahre Pflichtbeiträge habe ich erst in einem Jahr erfüllt.Dieses fehlende Jahr kann ich doch auch zwischen 58,5 und 59,5 Jahren erfüllen, oder müssen die Beitragszeiten durchgehend sein? Ich hoffe dass mir eine Antwort die letzte Unsicherheit nehmen wird und bedanke mich bei Allen.
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