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Rente mit 60

von retired10.08.2008 | 11:19
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3 Antworten

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Kann mit Jahrgang 1951 eine (gekürzte) Rente im Alter von 60 Jahren bezogen werden? Falls man mit Jahrgang 1951 im Alter von 60 Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sein sollte, kann eine (gekürzte) Rente mit 60 bezogen werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo retired,

die Antwort von Rosanna ist zutreffend. Siehe auch folgende Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/die__richtige__altersrente__f_C3_BCr__sie,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/die_richtige_altersrente_für_sie

2 Antworten

Schiko.,am 10.08.2008 | 13:10
Ich weiß zwar was trenitent heißt, kann aber aus dem wort "retired" das geschlecht nicht ablesen, kurzum: Als frau gerade noch für jahrgang 1951 möglich mit 15 jahre mindesbeitragszeit, hiervon 121 monate nach dem 40. geburts- tag . Lebenslanger abschlag 18 prozent. Als schwerbehindeter mit mindestens 50 % behinderung und 35 jahre mindestbeitragszeit bei nur 10,8 % abschlägen. Im fachjargon "rente mit abschlägen", da das wort gekürzte rente schlechter klingt. Mit arbeitslosigkeit geht da nichts mehr. Nicht,s für ungut. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 11.08.2008 | 10:27
"Mit arbeitslosigkeit geht da nichts mehr." Schiko, das ist leider nicht richtig. Die AR wegen Arbeitslosigkeit gibt es gerade noch für Versicherte Jahrgang 1951 (§ 237 Abs. 1 SGB VI)! Die AR für Frauen sowie die AR wegen ALO sind (erst) ab Jahrgang 1952 gestrichen worden. Liegt bei der AR wegen ALO oder nach Altersteilzeitarbeit Vertrauenschutz vor ( § 237 Abs. 5 Ziffern 1 - 5 SGB VI ), kann die Rente mit 60 und einem Abschlag von 18 % oder mit 63 und einem Abschlag von 7,2 % in Anspruch genommen werden; abschlagsfrei mit 65. MfG Rosanna.
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