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Rente mit 60

von ku.jo15.10.2008 | 22:40
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6 Antworten

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Hallo, eine ewig aktuelle Frage. Ein Bekannter, geboren Juli 1949, war am Stichtag nicht arbeitslos, aber in einer geförderten Beschäftigung (nach Kündigung). Seit 5 Jahren ist er arbeitslos und musste in diesen 5 Jahren10 OPs am Darm und Bauch über sich ergehen lassen (ich weiß nicht genau, ob er 20% oder 30% Behinderung hat). Erster Rentenantrag wurde vor vier Jahren abgelehnt, Klage läuft noch. Sein Wunsch ist es jetzt mit 60 und 18% Abzug in Rente gehen. Er bekommt heute noch Arbeitslosengeld 1, durch die vielen OPs und Behandlungen hat sich alles nach hinten verschoben. Meine Frage, muss man ein Jahr zusammenhängend Arbeitslos sein und wenn man das erst mit 60 und 6 Monaten Schaft, ist dies ein Problem? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist in § 237 SGB VI geregelt. Nach Abs.1, Nr. 3, Alternative a muss nach einem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten bis zum Rentenbeginn Arbeitslosigkeit im Umfang von 52 Wochen (oder 364 Tage) vorgelegen haben. Diese Zeit muss nicht zusammenhän-gend sein.

Nach Absatz 5, Nr. 2 der gleichen Bestimmung könnte durchaus Vertrauensschutz für die Rente ab 60 vorliegen.

5 Antworten

Schiko.am 16.10.2008 | 08:51
Eine altersrente als schwerbehindeter mit 35 jahre mindest- beitragszeit mit 60 jahren bei 10,8% lebenslangen abschlägen ist nur möglich bei 50% anerkannter behinderung. Kann er nach 58 ½ jahren eine nicht unterbrochene arbeitslosig- keit von 52 wochen nachweisen ist auch die rente mit 60 jahren und 18% abschlag nicht möglich. Diese rente wird erst mit 63 jahren bei 7,2 % abschlag gewährt, hier würden sogar 15 jahre mindestbeitragszeit ausreichen. Mit freundlichen Grüßen.
Philippam 16.10.2008 | 09:21
Hallo, >>>>Kann er nach 58 ½ jahren eine nicht unterbrochene arbeitslosig- keit von 52 wochen nachweisen ist auch die rente mit 60 jahren und 18% abschlag nicht möglich.<<<< Ies ist so nicht richtig. Die Arbeitslosigkeit muss nicht zusammenhängend sein. Auszug Gesetzestext: ....bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten i n s g e s am t 52 Wochen arbeitslos waren... Philipp
Philippam 16.10.2008 | 10:24
Nein, das ist kein Problem. Die Voraussetzungen für diese Altersrente können auch zu jedem Zeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr erfüllt werden. Bitte aber Bedenken, dass alle geforderten Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen müssen. Philipp
ku.joam 16.10.2008 | 10:58
Danke
ku.joam 16.10.2008 | 09:53
....wenn man die 12 Monate Arbeitslosigkeit erst mit 60 Jahren und 6 Monaten zusammen hat, ist dies ein Problem? Es stellen sich jetzt noch Rücken- und Knieprobleme ein und eine weitere Krankschreibung würde alles nach hinten verschieben. Danke
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