Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenMit 60 aber nur, wenn Sie am 01.01.2004 arbeitslos waren!
Nach AoGeld 1 Bezug müssen Sie sich lückenlos bis zum Rentenbeginn bei der AfA arbeitslos melden
Sorry! Ich wusste nicht, dass es um die Altersrente für Frauen ging! Dann müssen Sie sich nicht bei der AfA melden. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind bleiben sie erfüllt und Sie können mit 60 und 18% Kürzung in Rente gehen.
Wenn Sie keine Leistung (AloGel1 oder2) von der AfA erhalten, werden auch keine Beiträge in die Rente eingezahlt. Sie brauchen nichts tun!
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