Hallo Mareille,
ich kann Ihnen nur Auskünfte nach dem derzeitigen Rechtsstand geben.
Danach können Sie frühestens mit 60 Jahren und elf Monaten in Rente gehen, sofern Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre vorliegen. Ansonsten erst mit 63 Jahren mit ebenfalls mindestens 35 Versicherungsjahren. Ein Hinzuverdienst von 400 Euro wäre unschädlich. Über die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung entscheidet die Krankenkasse.
Zur individuellen Beratung können Sie sich entweder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe oder auch an die Gemeinde, Stadt, etc. wenden.