So ist es , d.h. sofern Sie auch am 16.11.2000 mit einem GdB von mind. 50 % als schwerbehindert anerkannt waren, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge beanspruchen.
MfG
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So ist es , d.h. sofern Sie auch am 16.11.2000 mit einem GdB von mind. 50 % als schwerbehindert anerkannt waren, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge beanspruchen.
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